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Zoll: Wareneinfuhr ab 1. Juli einfacher

Der Bundesrat hat heute  bekanntgegeben, dass die Veranlagung von Waren im grenzüberschreitenden Verkehr vereinfacht wird. Damit wird für die Konsumentinnen und Konsumenten mit Einfuhrware der Grenzübertritt transparenter und wohl auch schneller.

Gemäss den neuen Bestimmungen müssen ab 1. Juli  2014 Reisende, die Waren in die Schweiz einführen wollen, am Zoll zwei grundsätzliche Fragen beantworten:

1. Übersteigt der Gesamtwert der Waren die Wertfreigrenze von 300 Franken?
2. Werden die definierten Freimengen überschritten?

Werden beide Fragen mit „Nein“ beantwortet, sind keine Abgaben zu bezahlen. Sonst werden, je nachdem, Mehrwertsteuer- und/oder Zollabgaben fällig. Neu können 5 Liter Wein (und andere alkoholische Getränke bis 18 Volumenprozent Alkohol) statt bisher 2 Liter abgabefrei importiert werden. Dafür fallen Alkohol und Tabakwaren neu unter die Wertfreigrenze von 300 Franken, bisher konnten Waren bis zu 300 Franken plus Alkohol und Tabakwaren (in den definierten Freimengen) abgabefrei importiert werden.

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