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Stärkerer Schutz für die Anleger

anlegerschutz_webDas neue Finanzdienstleistungsgesetz soll den Anlegern mehr Schutz und Sicherheit geben: Die Anleger sollen mehr Transparenz und Informationen über die Finanzprodukte von den Banken erhalten. Zudem sollen sie sich dank der Einführung der Verbandsklage, dem Gruppenvergleichsverfahren, eines Schiedsgerichts oder eines Prozesskostenfonds auch besser  wehren können.

Im Grundton positiv, weist das neue Gesetz jedoch auch Schwächen auf. Ein grosser Wermutstropfen: Obwohl das Parlament einen Vorstoss von SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo für Gruppenklagen gutgeheissen hat, ist diese Möglichkeit im Gesetz nur abgeschwächt vorgesehen. Wie wichtig solche Instrumente für die Kleinsparer sind, hat die Pleite von Lehmann Brothers im Herbst 2008 gezeigt, als zahlreiche Schweizer Anleger viel Geld verloren haben und dies nicht einklagen konnten. Die SKS wird sich nun dafür einsetzen, dass eine griffige Lösung die Stellung der Anleger in unserem Land verbessert und dass der Gesetzgebungsprozess nicht verzögert wird.

Medienmitteilung