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Arzneimittel: Kein Werben mit Selbstverständlichkeiten

MedikamenteArzneimittel sollen ab der zweiten Jahreshälfte 2015 den Claim “Dies ist ein zugelassenes Arzneimittel» tragen dürfen. Dank diesem behördlichen Qualitätssiegel sollen die Konsumentinnen und Patienten erkennen, ob es sich um ein Arzneimittel, um ein Nahrungsergänzungsmittel oder um ein Medizinprodukt handelt. Diese behördliche Werbung findet die SKS völlig überflüssig und verwirrend. Konsumentinnen und Konsumenten müssen davon ausgehen können, dass Arzneimittel auf dem Schweizer Markt behördlich geprüft sind. Dies ist aus unserer Sicht nach wie vor eine Selbstverständlichkeit, welche nicht speziell erwähnt werden soll. Dieses “Qualitätssiegel” erweckt vielmehr den Eindruck, dass auf dem Schweizer Markt Arzneimittel vorhanden sind, welche nicht zugelassen und damit nicht sicher sind. Die Regelung in der Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung lehnt die SKS deshalb ab.