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Finanzdienstleistungsgesetz: Griffig für Banken, schwammig und enttäuschend für Anleger

justizia für webDas neue Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) entwickelt sich enttäuschend: Der Prozesskostenfonds, das Schiedsgericht sowie die Beweislastumkehr wurden aus der Vorlage gestrichen, auch die wichtige Gruppenklagemöglichkeit wurde nicht ins Gesetz aufgenommen.  Bezüglich den Prozess- und Gerichtskosten ist eine schwammig gehaltene Minimallösung enthalten, bei der es schwierig abzuschätzen ist, ob sie den Anlegerinnen und Anlegern hilft, ihr Recht durchusetzen.

Es wäre nach den Erfahrungen der letzten Jahre enorm wichtig gewesen, die Stellung der Anlegerinnen und Anlegern zu stärken und ihnen die reale Möglichkeit für eine Klage einzuräumen, wenn sie etwa durch unsachgemässe Beratung zu Schaden gekommen sind.  Da sich die Kosten für eine Klage gegen eine Bank je nach Kanton  von 50‘000 – 100‘000 Franken (Gerichtskosten für einen Streitwert von ca. 100’000 Fr., eigene und gegnerische Anwaltskosten) belaufen, werden auch in Zukunft die wenigsten Geschädigten den Gang vor ein Gericht finanzieren können. Der Bundesrat hat gestern festgelegt, wie das Gesetz ausgestaltet werden soll. “Eine grosse Enttäuschung, das Gesetz bietet den Anlegerinnen und Anlegern kaum eine bessere Handhabe, um ihre Rechte gegenüber den Banken durchzusetzen”, zeigt sich SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder enttäuscht.
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