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Lebensmittelindustrie: Den Fünfer und das Weggli

InhaltsdeklarationTeuer, unnütz, total überbordend: Die SonntagsZeitung lässt kein gutes Haar am neuen Lebensmittelrecht und listet den Leserinnen und Lesern genau auf, wie viel das neue Regelwerk die Wirtschaft und damit die Konsumentinnen und Konsumenten kosten wird. Sicher, das komplexe Regelwerk muss mit Augenmass umgesetzt werden. Den Kosten muss man aber auch den Nutzen, den die Neuerungen für die Konsumenten und die Industrie bringt, gegenüberstellen. Und man darf nicht das gesamte Paket in Frage stellen!

Das Ziel des neuen Lebensmittelrechtes samt seinen 27 Verordnungen, die zur Zeit in der Vernehmlassung bei der Wirtschaft und den Verbänden stecken, ist eine Angleichung des Schweizer Rechtes an das EU Recht. Damit sollen Handelshemnisse abgebaut, aber auch wichtige Verbesserungen im Konsumentenschutz erreicht werden. Gegen diese Verbesserungen wehrt sich die Lebensmittelbranche vehement: Die SonntagsZeitung hat gestern und bereits vor einer Woche aufgezählt, welche Auflagen und damit Kosten in Bezug auf das Produktionsland, die Allergenkennzeichnung, bei den Kosmetika oder den neuen Regelungen für Dusch- und Badewasser entstehen würden. Der Bericht, welcher die Kostenfolgen der neuen Regelungen abschätzt, zählt jedoch auch die Vorteile für die Konsumentinnen und Konsumenten auf. Den Kosten von 270 Millionen Franken Einführungskosten und den jährlich wiederkehrenden Kosten von 46 Millionen Franken muss man zudem den Umsatz der Lebensmittelindustrie gegenüber stellen: Im Jahr 2012 betrug dieser gemäss der FIAL 17,692 Milliarden Franken, darin sind die kleinere Firmen und die Getränkeindustrie nicht mit einberechnet.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende Oktober. Die SKS wird sich dafür einsetzen, dass trotz der Kritik der Lebensmittelindustrie die wichtigen und zentralen Punkte beibehalten werden.  Bundesrat Alain Berset hat der Lebensmittelindustrie heute anlässlich des Tags der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrie in seiner Rede abgeraten, dem pawlowschen Abwehrreflex zu verfallen. Er hat versichert, dass für Kleinstbetriebe Ausnahmeregelungen vorgesehen sind, damit sie nicht mit administrativen Aufgaben überfordert werden. Und auch die Allergen-Kennzeichnung wird nicht anders geregelt als in der EU.

Sicher ist auch: Die Lebensmittelindustrie wird von der Gesetzgebung profitieren, indem sie auch auf einfachere Regelungen zurückgreifen kann – beispielsweise können neue Lebensmittel ohne Bewilligung  auf den Markt gebracht werden und der grenzüberschreitende Handel wird vereinfacht. Gerade die Lebensmittelindustrie sollte sich bewusst sein, dass es nicht angeht, den Fünfer und das Weggli zu verlangen!

Artikel SonntagsZeitung