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Passagierrechte im öV: Es wird Zeit!

sbb-neuchatel-anzeigetafe jpgBei grossen Verspätungen im öffentlichen Verkehr sind die Reisenden bislang darauf angewiesen, dass sich die Transportunternehmen grosszügig zeigen und freiwillig eine Entschädigung zahlen. Damit soll nun endlich Schluss sein: Im neuen Gesetz zur Organisation der Bahninfrastruktur OBI sollen die Passagierrechte denjenigen der EU angepasst werden.  Die SKS begrüsst diesen längst fälligen Schritt sehr. Im Fernverkehr ist eine beispielsweise Entschädigung für Verspätungen von mehr als einer Stunde vorgesehen. Wichtig ist zudem die unverzügliche Information der betroffenen Passagiere über ihre Rechte. Nur so können sie diese auch wahrnehmen.

Die SKS fordert hingegen in der zu Ende gegangenen Vernehmlassung, dass auch der Regionalverkehr diesem Gesetz unterstellt wird. Denn auch Verspätungen auf Regionallinien können sich fatal auswirken – etwa wenn ein Anschluss verpasst wird oder die Zieldestination nicht rechtzeitig oder nicht mehr erreicht werden kann.

Stellungnahme der SKS Passagierrechte EU