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Missbräuchliche Flugklauseln: Keine Besserung in Sicht

Die SKS berichtet über die Praktiken von Fluggesellschaften, welche ihren Passagieren immer öfter den Zutritt zum Flugzeug verwehren oder widersinnige Zuschläge und Tarife in Rechnung stellen. Es handelt sich hier nicht bloss um äusserst kundenunfreundliches Verhalten, sondern um missbräuchliche Geschäftsbedingungen. Die SWISS zeigt sich von entsprechenden Diskussionen unbeeindruckt.

Es ist bekannt, dass Fluggesellschaften ihren Passagieren den Zutritt zum Flugzeug verweigern, wenn beispielsweise ein Hin- und Rückflug gebucht wurde, jedoch nur der Rückflug angetreten werden kann, der Hinflug aus irgendeinem Grunde nicht in Anspruch genommen wurde. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Fluggast beispielsweise mit Ticket Frankfurt-Zürich-Los Angeles erst in Zürich das Flugzeug besteigen will. Nicht selten wird auch hier der Fluggast am Schalter stehen gelassen oder es wird ihm ein happiger Zusatztarif in Rechnung gesellt. Die Gründe für diese Praktiken liegen auf der Hand: Schutz des eigenen Geschäftsmodells – vom Fluggast wird dasjenige Verhalten verlangt, gestützt auf welches die Preisgestaltung vorgenommen worden ist, er soll also sowohl Hin- als auch Rückflug in Anspruch nehmen, sowie die länderspezifische Preisgestaltung – mit anderen Worten, ein Passagier, der erst in Zürich zusteigt, wird vermutlich ein Schweizer sein und dieser soll für den Flug nach Los Angeles gefälligst mehr bezahlen, auch wenn die Strecke eine kürzere ist.

Von derartigen Feststellungen zeigt sich Swiss, als eine derjenigen Gesellschaften, welche eine derartige Gästebevormundung und Missbrauchspraxis betreibt, unbeeindruckt. Zwar streicht sie gross hervor, dass die kritisierten Klauseln nicht mehr angewandt würden. Bei genauem Hinschauen zeigt sich jedoch, dass es sich bei der angeblichen Praxisänderung um nichts weiter als eine formelle Farce handelt:

Bei nicht angetretenem Hinflug musste der Swiss-Kunde bislang für den Rückflug direkt am Check in-Schalter ein überteuertes Ticket für den Rückflug kaufen. Mit der angeblichen Verbesserung wird nun einfach der Preis des Tickets, auf Grundlage der tatsächlichen Route, beispielsweise also des einfachen, jedoch teureren Rückfluges, neu berechnet.

Oder mit anderen Worten: Der Schweizer Kunde soll gefälligst auch weiterhin denjenigen Preis bezahlen, welcher für ihr vorgesehen ist.

Artikel Beobachter