Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Wirtschaftskommission des Ständesrates will Anlegerschutz weiter abbauen

anlegerschutz_webDie Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) ist gestern Abend zwar auf das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) eingetreten,”behält sich indessen vor, die Vorlagen stark abzuändern”. Zu befürchten ist, dass “stark abändern” bedeutet, dass der Anlegerschutz weiter abgebaut wird. Oder, wie es der Tagesanzeiger ausdrückt, ein bereits verwässertes Gesetz weiter verwässert wird. Tatsächlich hat der Bundesrat bereits nach der Vernehmlassung zentrale Anlegerschutz-Anliegen aus der Vorlage gestrichen, so etwa ein Schiedsgericht, den Prozesskostenfonds und die Beweislastumkehr.

Für die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist die Haltung der WAK-S unverständlich. Das Schweizer Recht schützt die Anleger ungenügend – dies wurde insbesondere in der Finanzkrise 2008 sichtbar, als hunderte Anleger mit angeblich 100% kapitalgeschützten Lehman-Brothers-Papieren über Nacht Millionen von Franken verloren und – wenn überhaupt – nur kümmerlich entschädigt wurden. Zentral für den mangelnden Anlegerschutz in der Schweiz sind vor allem diese drei Aspekte:

-Unzureichende Aufsicht: Die Schweiz ist zu einem Magneten für unseriöse, auf ihren eigenen Vorteil bedachte Elemente und Firmen geworden, die unseriöse Geschäfte (Zertifikathandel, Anteilsscheine, IPO mit unrealistischen Pennystock-Gesellschaften etc., Fantasiedienstleistungen etc.) an die Anleger bringen können.

-Falsche Anreize: Die Annahme von Vorteilen (Retrozessionen, Kickbacks, oder andere Bezeichnungen) ist die Ursache der allermeisten Probleme bei Finanzdienstleistungen. Locken hohe Provisionen, sind Anlageberater und Vermögensverwalter dauernd in der Versuchung, bzw. unter Druck, diese Finanzprodukte zu verkaufen, anstatt diejenigen Produkte, die für den Kunden am besten geeignet sind.

-Mangelnde Rechtsdurchsetzung: Geschädigte Anleger müssen mit tausenden Franken Kosten rechnen, sollten sie einen Prozess verlieren. Wer riskiert dies schon, insbesondere dann, wenn man aufgrund einer Falschberatung ohnehin schon viel Geld verloren hat? Zudem gibt es keine seriöse Rechtsschutzversicherung, die Klagen gegen Banken oder Vermögensverwalter abdecken würde. Ausgeschlossen ist ebenfalls eine kollektive Rechtsdurchsetzung – das heisst, jeder Anleger muss alleine klagen.

Hier geht es zum Beitrag über die Botschaft des Bundesrates zum FIDLEG.