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Mars-Rückruf: Ausweichende Antwort

2016-03-08 10_18_01-Mars-Rückruf_ «Mit sehr grossen Kanonen auf Spatzen geschossen» - News WirtschafDie Instrumente zur Gewährleistung der Verhältnismässigkeit von Rückrufen und öffentlichen Warnungen aus gesundheitlichen Gründen seien vorhanden: Der Bundesrat sieht in seiner Antwort auf die Frage von SKS-Präsidentin Priska Birrer-Heimo keine Notwendigkeit, Anpassungen in Bezug auf das Rückruf-Verfahren vorzunehmen. Nationalrätin Birrer-Heimo hatte die Frage gestellt, weil Mars mit einer gigantischen Rückrufaktion auf eine Verunreinigung in einem seiner Produkte reagiert hatte.

Der Bundesrat erachtet es nicht als notwendig, Massnahmen zur Klärung der Prozesse der Rückrufaktionen im Bereich der Lebensmittel zu prüfen. Diese Instrumente seien vorhanden. Bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln muss ein Rückruf durch die Firma erfolgen. Bund und Kantone entscheiden zusätzlich, ob eine öffentliche Warnung notwendig sei, führte der Bundesrat weiter aus. Seine Antwort bezieht der Bundesrat jedoch vorwiegend auf die Verhältnismässigkeit von diesen Rückrufen und öffentlichen Warnungen. Es gebe auch keine Möglichkeit, einer Firma zu verbieten, freiwillig Lebensmittel zurückzurufen. Das bedeutet im Klartext, dass eine Firma wie Mars auch in Zukunft bei einem Zwischenfall nichts unternehmen kann, während sie es bei einem nächsten als notwendig erachtet, in 55 Ländern vier Produkte zurückzurufen.

Aus Sicht der SKS eine ungute Situation, da so die Gefahr besteht, dass mit den Rückrufen auch Marketing betrieben wird und diese Rückrufe von den Konsumentinnen und Konsumenten mit der Zeit nicht mehr Ernst genommen werden.

Zur Antwort des Bundesrates Hintergrund Artikel TagesAnzeiger