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Stärkere Rechte für Bahnpassagiere?

sbb_hauptsitz_wankdorfDer Bundesrat will mit seiner heutigen Botschaft die Rechte der Zugspassagiere stärken. Das ist erfreulich, zumal die SKS seit langem eine Anpassung an die EU-Fahrgastrechte fordert. Insbesondere die Vorschusspflicht bei Verletzungen oder Todesfällen, die Informationspflicht bei Verspätungen, die Pflicht für eine Beschwerdestelle und zusätzlich die flächendeckende Möglichkeit für Velotransporte sind sehr zu begrüssen. Allerdings hat der Vorschlag auch deutliche Mängel. So werden beispielsweise Pendlerinnen und Pendler nur wenig Nutzen aus der neuen Regelung ziehen können.

Der bundesrätliche Vorschlag für die Anpassung der Schweizer Gesetzgebung an die EU-Fahrgastrechte sieht zwar vor, dass Europa-Reisende in der Schweiz nicht benachteiligt werden. Diverse Regelungen sorgen hingegen dafür, dass Reisende innerhalb der Schweiz von der Neuregelung nur ausnahmsweise profitieren. Von der Entschädigungsregelung ausgenommen sind mit den GA-Kunden und Passagieren, die mit einem Verbundbillet unterwegs sind, bereits ein grosser Anteil der Bahnreisenden. Der Bundesrat legt ausserdem einen Mindestbetrag eines Einzelfahrscheins fest, unter dem  kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Damit werden die Ansprüche von Passagieren des Regionalverkehrs wohl ausgehebelt.

Der Bundesrat legt die Hürden für Bahnpassagiere, die wegen einer Zugsverspätung von unter einer Stunde eine Entschädigung reklamieren, sehr hoch. Diese werden nämlich beweisen müssen, dass der Zweck der Reise verunmöglicht wurde. Die SKS fragt sich, in wievielen Fällen es den betroffenen Passieren möglich sein wird, einen solchen Beweis zu erbringen. Es ist zu befürchten, dass das Parlament vor Verabschiedung dieses Regelwerks die nationalen Passagierrechte weiter abschwächen wird.