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Anlegerschutz wurde ab- statt aufgebaut

Gestartet ist der verbesserte Schutz der Anleger eigentlich sehr hoffnungsvoll, inzwischen wurde ihm im Rahmen der Beratung des Finanzdienstleistungsgesetzes Fidleg weitgehend die Flügel gestutzt: Wer sich gegen die Finanzinstitute zur Wehr setzen will, braucht auch in Zukunft Geld, Zeit und starke Nerven.

Nicht nur die Anleger, auch die Finanzbranche ist auf ein gutes Gesetz angewiesen: Ein minimaler Anlegerschutz ist Voraussetzung, um den Handel mit der EU weiter betreiben zu können. So wie es aussieht, will sich die Politik jedoch auf die minimalen Ansätze beschränken: Das Fidleg ist eigentlich als ein gutes und griffiges Gesetz für die Anleger gestartet, der Ständerat hat nun aber weitgehend zurückbuchstabiert. Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen werden zufrieden sein. Die SKS ist es nicht: Vorgesehen ist weder Transparenz noch ein Verbot für Provisionen. Wer sich über die Gerichtsbarkeit Gehör verschaffen will, muss viel Geld für aufwändige Prozesse zur Verfügung haben. Und er muss über ein starkes Nervenkostüm verfügen, denn dieser Weg ist lang und steinig. SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo hält im Tagesschau-Beitrag denn auch fest, dass die Schwelle für Geschädigte so viel zu hoch angesetzt wurde.

Für die SKS ist klar, dass das Gesetz nun reine Augenwischerei ist und vom Anlegerschutz kaum mehr etwas übrig geblieben ist. Theoretisch hat der Nationalrat nun noch die Möglichkeit, das Gesetz im Sinne der Anleger zu verbessern. Und als letzte Instanz kann die EU intervenieren, welche sich hoffentlich nicht Sand in die Augen streuen lässt und diesen vorgetäuschten Anlegerschutz ablehnen wird.

Die schrittweise Entzahnung des Anlegerschutzes