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Starkes Zeichen gegen missbräuchliche Betreibungen

Worried couple reading an important notification in a letter sitting on a couch in the living room at home

Eine Betreibung führt zu einem Eintrag ins Betreibungsregister – selbst wenn der Betrag nicht geschuldet und die Betreibung missbräuchlich ist. Betroffene können durch derartige Einträge schwerwiegende Nachteile erfahren. Eine Gesetzesänderung soll nun endlich Abhilfe schaffen.

In der Schweiz kann jeder jeden betreiben. Die Betreibungsämter sind zu keiner inhaltlichen Prüfung der Forderungen verpflichtet. Auf diese Weise werden Personen betrieben, welche dem angeblichen Gläubiger keinerlei Geldleistung schuldig sind – beispielsweise, wenn sie in eine Abofalle getappt sind und gegen ihren Willen ein Abovertrag abgeschlossen wurde. Ein Eintrag im Betreibungsregister kann nur unter grossem Aufwand gelöscht werden und hat für den betroffenen schwerwiegenden Nachteile: insbesondere bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche. Das Instrument der Betreibung wird daher immer öfter als Erpressungsmittel eingesetzt.

Die SKS kritisiert dieses System seit Jahren – insbesondere im Zusammenhang mit dem Kampf gegen ungerechtfertigte Forderungen (Verzugsschaden) von Inkassobüros. Nun scheint zumindest eine teilweise Lösung des Problems in greifbare Nähe zu rücken. Gestützt auf die parlamentarische Initiative Abate folgt auch der Nationalrat dem Vorschlag für einen entsprechenden Gesetzesentwurf: Dritte sollen über eine Betreibung keine Kenntnis erhalten, wenn der Betriebene innerhalb von einer Frist von drei Monaten ein entsprechendes Gesuch stellt. Ausser, der Gläubiger weist nach, dass er z.B. bereits eine Zivilklage eingereicht hat, in welcher ein Zivilrichter in einem ordentlichen Verfahren über die Rechtsmässigkeit des betriebenen Betrags entscheiden soll.

Insbesondere die Drohungen von Inkassobüros verlieren mit einer derartigen Regelung ihren Erpressungscharakter: Schuldner, die eine Grundforderung anerkennen, werden sich durch eine Betreibungsandrohung von Intrum Justitia & Co. nicht mehr zur Bezahlung von absurden Verzugsschadenforderungen zwingen lassen.