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Missachtung des “Stopp Werbung” Klebers

Post Bitte keine Werbung (4)

Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Firmen sich nicht an die Aufforderung des Klebers “Bitte keine Werbung” am Briefkasten halten und trotzdem Werbung einwerfen (siehe das Beispiel “Pizza-Blitz” in der Sendung “Espresso” vom 24.2.2017 auf SRF1).

Sie haben einen “Stopp Werbung” Kleber auf Ihrem Briefkasten und erhalten dennoch unadressierte Werbeflyer und/oder Gutscheine?

Die Absender dieser Werbesendungen verstossen damit im Widerhandlungsfall gegen Art. 2 UWG. Mit einem eingeschriebenen Brief können Sie dies dem Unternehmen mitteilen und es dazu auffordern, Ihren Briefkastenkleber zu berücksichtigen.

Ein Musterbrief der Stiftung für Konsumentenschutz hilft Ihnen dabei, sich gegen unadressierte Werbematerialien zu wehren.

Download Musterbrief