Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Swisscom: So kontrollieren Sie Ihre Daten

swisscom_logoSeit Anfang Februar werden Swisscom-Kunden darüber informiert, dass die Datenschutzbestimmungen überarbeitet wurden. Neu umfassen die Regelungen zum Datenschutz zwei A4-Seiten, bisher war es nur ein kurzer Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Da die Neuerungen eine Vertragsänderung darstellen, haben die Kunden ab Erhalt des Briefes bis spätestens zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ein Sonderkündigungsrecht.

Die Umstellung erfolgt schrittweise. Kunden, die den Brief im Februar erhalten, können den Vertrag mit der Swisscom bis am 31. März 2017 auflösen. Wer den Brief im März erhält, kann bis am 30. April 2017 kündigen. Für Kunden, die seit Mitte November 2016 neu bei der Swisscom sind, gelten bereits die neuen AGB, weshalb hier kein Sonderkündigungsrecht besteht.

Wer sein Abo nicht gleich kündigen will, kann die Datennutzung im Online-Kundencenter einschränken (Opt-out):

  • Server room in datacenter. Hosting services.Login im Kundencenter
  • Klick auf „Meine Daten“
  • Klick auf „Datenverwendung“

In diesem Bereich können die Kunden etwa untersagen, dass ihre Adresse an Dritte weitergegeben wird, dass ihre Standortdaten für Analysen verwendet werden, dass ein Stimmabdruck zu Authentifizierungszwecken erstellt wird oder dass Nutzerdaten zu Marketing- und Werbezwecken bearbeitet werden.

Swisscom gibt ausserdem anonyme Daten zu Geschlecht, Altersgruppe und Wohnregion von Kunden an das Werbenetzwerk Admeira – ein Joint Venture von Swisscom, Ringier und SRF – weiter. Wer damit nicht einverstanden ist, kann die Datenweitergabe im Swisscom-Kundencenter verwehren. Ausserdem haben Sie die Möglichkeit, Admeira das Erheben Ihres Surfverhaltens zu untersagen.

Die Swisscom lässt sich durch die neuen Datenschutzbestimmungen eine weitgehende Blankovollmacht in Bezug auf die Nutzung und Bearbeitung der Kundendaten geben. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS kritisiert dies aufgrund des dadurch drohenden Verlusts an Kontrolle über die eigenen Daten und wird die Bestimmungen unter die Lupe nehmen. Sollte sich zeigen, dass sie den Vorgaben der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung nicht genügen, wird die SKS intervenieren und gleichzeitig den EDÖB zum Handeln auffordern.

Es darf nicht sein, dass die Kunden aktiv einschreiten müssen, um die Datennutzung einzuschränken. Kundenfreundlich wäre die umgekehrte Lösung: erst nach einer freiwilligen und aktiven Einwilligung sollte die Swisscom die Daten umfassend nutzen dürfen.

 

Weiterführende Informationen:

Allgemeine Datenschutzerklärung der Swisscom

Informationen zum Datenschutz bei Swisscom

Admeira Datenschutzbestimmungen