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WhatsApp auf der Anklagebank

WhatsApp-FacebookTrotz gegenteiligem Versprechen hatte WhatsApp Nutzerdaten an den Mutterkonzern Facebook weitergegeben. In Deutschland klagt nun der Verbraucherschutz gegen WhatsApp: Bereits weitergeleitete Daten sollen gelöscht, eine zukünftige Datenweitergabe soll untersagt werden.

Es war ein regelrechter Aufstand, der die Messengerwelt erschütterte, als WhatsApp letztes Jahr angekündigt hatte, Nutzerdaten an seinen Mutterkonzern Facebook in die USA zu übermitteln. Dabei sollten unter anderem auch die Telefonnummern der Nutzerkontakte weitergeleitet werden (SKS berichtete darüber). Und dies, obwohl Facebook vor der Megaübernahme von WhatsApp 2014 noch versichert hatte, ein Datenabgleich zwischen den Unternehmen sei gar nicht möglich.

Nach dem Einschreiten des Hamburger Datenschutzbeauftragten sowie einer sogenannten Abmahnung durch den deutschen Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) setzte WhatsApp die Datenweitergabe aus. Im Rahmen der nun eingereichten Klage vor dem Landgericht Berlin will der Verband erreichen, dass bereits in die USA gelieferte Daten dort gelöscht werden und dem Messengerdienst eine zukünftige Datenweitergabe richterlich verboten werden soll.

Die weitergeleiteten WhatsApp-Nutzerdaten werden mit den Facebook-Nutzerdaten zusammengeführt. Diese Zusammenführung nutzen die Unternehmen für detaillierte Profilbildung, personalisierte Werbung etc. Der einzelne Nutzer ist kaum mehr in der Lage, die Situation zu überschauen – er kann nicht mehr nachvollziehen, wie genau wo von wem seine Daten bearbeitet werden.

Es ist eine individuelle Entscheidung, ob bzw. welchen Messengerdienst man nutzen will. Sicherlich gibt es datenschutzfreundlichere Dienste als WhatsApp. Hier finden Sie eine Auswahl an Nachrichten-Apps. Unabhängig davon, welchen Messengerdienst Sie benutzen, Sie sollten immer darauf achten, dass die Datenschutz-Optionen möglichst restriktiv eingestellt sind.

Messengerdienste im Vergleich