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Inkasso: eine richtig gute Nachricht

Nie mehr erpresserisches Inkasso! Voraussichtlich ab Juli 2018 tritt eine neue Regelung in Kraft, wonach die Konsumenten ungerechtfertigte Betreibungen nach drei Monaten wieder aus dem Betreibungsregister löschen lassen können. Wenn der Gläubiger nach einem Rechtsvorschlag das Verfahren nicht mehr weiterzieht, aus welchem Grund auch immer, kann der Betriebene das Betreibungsamt neu um Löschung des Registereintrags ersuchen.

Das ist eine richtig gute Nachricht für die Konsumentinnen und Konsumenten. Denn leider ist es in der Schweiz so, dass jeder jederzeit jeden betreiben kann, auch wenn gar keine Schuld besteht. Dies nützen viele Gauner und unseriöse Inkasso-Firmen aus, indem sie zweifelhafte Forderungen auf den Tisch bringen und mit einer Betreibung drohen. Davon eingeschüchtert begleichen viele Schuldner diese Forderung, selbst wenn sie überzeugt sind, dass sie gar nichts oder nicht den geforderten Betrag schulden. Denn eine Betreibung zieht einen Registereintrag während der kommenden fünf Jahre nach sich und ein solcher Eintrag ist ein ordentlicher “Tolggen im Reinheft”, vor allem wenn man auf Wohnungs- oder Stellensuche ist oder sich um eine Einbürgerung bemüht.

Auch für die Beratung des Konsumentenschutzes ist dies eine ausgezeichnete Nachricht. Denn diese konnte Ratsuchende auch in ganz klaren Fällen nicht uneingeschränkt dazu raten, die Forderung einfach zu ignorieren. Sie war bisher dazu gezwungen, das böse Spiel ein wenig mitzuspielen, und musste die Ratsuchenden darauf hinweisen, dass bei aller Klarheit dennoch ein Registereintrag erfolgt, falls tatsächlich eine Betreibung eingeleitet wird.

Ab nächstem Jahr sind solche erpresserischen Inkasso-Machenschaften also nicht mehr möglich nach jahrelangem Kampf und dank eines Gesetzesvorstosses, den der Konsumentenschutz uneingeschränkt unterstützte.

Der Konsumentenschutz setzt sich weiterhin dafür ein, dass auch private Auskunfteien nicht mehr unberechtigte und veraltete Betreibungsinformationen von Privaten verkaufen dürfen. Laut Kassensturz-Bericht tut sich in der Bundesverwaltung auch diesbezüglich etwas: