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Strom wird teurer

Schweizer Franken und TaschenrechnerDie Strom-Lobby hat einen Sieg errungen: Die Konsumenten sollen jährlich neu zwischen 30 und 50 Millionen Franken mehr bezahlen, um die Wasserkraft zu unterstützen. Nach monatelangem Seilziehen setzte sich der von Konzerninteressen durchsetzte Ständerat in der Einigungskonferenz gegen den Nationalrat durch. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen bedauert den Entscheid, konnte aber zumindest verhindern, dass die zusätzliche Subvention das Portemonnaie der Konsumentinnen unbefristet belastet.

Ins neue Gesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze wird der umstrittene Passus eingebaut. Er besagt, dass die inländische Wasserkraft eine zusätzliche Unterstützung, befristet bis 2022, erhalten soll. Gemäss Bundesrätin Doris Leuthard, die wie der Konsumentenschutz gegen den entsprechenden Abschnitt war, kostet dies die Konsumenten jährlich zwischen 30 und 50 Milliarden Franken.

Der Gesetzesabschnitt subventioniert die Strombranche auf Kosten der Konsumenten folgendermassen: Die Stromkonzerne müssen Preisvorteile aus günstig zugekauftem Strom aus dem Ausland nicht an die Konsumenten weitergeben, wenn sie diese mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefern.

Im Klartext: Den Konsumenten soll der teure Strom verkauft werden, weil sich diese nicht wehren können. Unternehmen jedoch mit über 100’000kWh Verbrauch pro Jahr profitieren vom günstigen Strom – sie können den Stromanbieter selber wählen.

Der Konsumentenschutz hatte sich während des gesamten Gesetzgebungsprozesses für die Konsumenten und Konsumentinnen eingesetzt, die Interessen der Stromkonzerne werden aber offensichtlich als wichtiger eingeschätzt. Immerhin konnte das Gesetz zugunsten der Konsumenten ein wenig entschärft werden. Ursprünglich wollte der Ständerat den Stromunternehmen generell erlauben, die Kosten der teuren Eigenproduktion vollständig den gebundenen Konsumenten anzulasten. Das Bundesgericht hatte diese Praxis aber gestoppt und die Stromversorger zur Durchschnittspreismethode verpflichtet.

Der Konsumentenschutz berichtete schon früher über das Vorhaben des Ständerats. Hier und hier.