Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Unerklärlich: Datenschutzgesetz auf die Wartebank verwiesen

Das Datendatenschutz_digitalisierungschutzgesetz soll in zwei Etappen revidiert werden: Dies hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates  (SPK-N) heute bekanntgegeben. Ein unverständlicher Entscheid, der die Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten auf die lange Bank schiebt, aber auch der Wirtschaft einen unnötigen Zusatzaufwand aufbürdet, da diese ab Mai die Datenschutzvorgaben der Schweiz und der EU umsetzen müssen.

Die SPK-N lässt heute verlautbaren, dass die Revision des Datenschutzgesetzes zwar unbestritten sei, man aber beschlossen habe, diese in zwei Etappen durchzuführen: Zuerst sollen die aufgrund der Schengen-Verträge notwendigen Anpassungen an das europäische Strafrecht vorgenommen werden und erst in einer zweiten Etappe die Totalrevision des Datenschutzgesetzes. So könne die Revision des Datenschutzgesetzes «ohne Zeitdruck» angegangen werden.

Ohne Zeitdruck heisst wohl konkret, dass die dringend notwendige Revision des Datenschutzes verzögert und hinausgeschoben werden soll: Eine ungute Botschaft für die Konsumentinnen und Konsumenten, denn der Revisionsbedarf ist in diesem sich rasant wandelnden Bereich des Datenschutzes enorm angewachsen. Unter der Verzögerung leiden aber nicht nur die Konsumenten, sondern auch dem Gewerbe und der Wirtschaft wird ein unnötiger und beachtlicher Zusatzaufwand aufgebürdet: Diese werden gezwungen, zwei umfassende Gesetzgebungen bezüglich Datenschutz (diejenige aus der Schweiz und ab Mai das neue Gesetz der EU) umzusetzen. Es ist unerklärlich, aus welchen Gründen die Politiker der Wirtschaft eine solche Herkulesaufgabe überwälzen wollen und die Konsumenten weiterhin auf die Wartebank verweisen!

Medienmitteilung SPK-N