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Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungsverträgen: Uneinigkeit

anlegerschutz_börsenkurs2Bei der Beratung des neuen Finanzdienstleistungsgesetzes hatte der Nationalrat im Herbst 2017 entschieden, das 14-tägige Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungsgeschäften, die zuhause oder telefonisch abgeschlossen werden, aufzuheben. Der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) sieht dies anders: Wie die Kommission heute mitteilt, soll das Widerrufsrecht grundsätzlich weiterhin gelten, ausser wenn neue Verträge mit bereits bestehenden Kunden abgeschlossen werden. Für neue Kunden einer Bank, eines Vermögensverwalters oder eines anderen Finanzdienstleisters gälte nach wie vor ein Rücktrittsrecht mit einer Frist von 14 Tagen. Keine Recht auf Widerruf gibt es (wie bereits heute) bei Versicherungsverträgen, die an der Haustüre oder telefonisch abgeschlossen werden.

Eine weitere Differenz zum Nationalrat gibt es beim sogenannten Doppelnormkonzept: Der Nationalrat will eine Regelung, dass bei der Erfüllung von aufsichtsrechtlichen Pflichten automatisch auch die zivilrechtlichen Pflichten erfüllt wären. Die WAK-S lehnte diese Regelung bereits bei der Beratung im Herbst 2017 ab. Die Stiftung für Konsumentenschutz unterstützt in dieser Frage die Haltung der WAK-S, denn die Variante des Nationalrates wäre mit einem gravierenden Abbau des Anlegerschutzes verbunden.