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Gericht bestätigt: Facebook verstösst gegen Datenschutzrecht

datenschutz_digitalisierungEinmal mehr hat sich die fortschrittliche deutsche Rechtsprechung alle Ehre gemacht: das Landgericht Berlin erklärt die Voreinstellungen von Facebook und gewisse Bestimmungen zu Nutzung und Datenschutz für rechtswidrig. Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsst dieses neuste Urteil in Sachen “Facebook gegen die Privatsphäre”.

Das Landgericht Berlin erklärte Facebook-Voreinstellungen für unwirksam. Z.B. sei es nicht zulässig, dass in der Facebook-App der Handy-Ortungsdienst standardmässig aktiviert sei. Oder dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten.

Der Grundsatz “privacy by default” besagt, dass bei Dienstleistungen und Produkten die Datenschutzeinstellungen (wie viel von mir und meinen Daten will ich bei Benutzung dieser Dienstleistung/dieses Geräts preisgeben) möglichst restriktiv voreingestellt sein müssen. Will der Nutzer mehr Daten – und somit Informationen über sein Konsumverhalten bzw. schlussendlich auch über sich selbst – offenlegen, dann soll er dies aktiv tun müssen.

Dieser Grundsatz wird insbesondere mit dem wachsenden Internet of Things immer zentraler: je mehr unsere Umwelt und auch unser nächstes Umfeld (unser Zuhause, unsere Aufenhaltsorte, unsere Verkehrmittel etc.) digital und automatisiert kommunizieren, desto wichtiger wird das Bewusstsein für unsere Privatsphäre.

Die Bedeutung des Berliner Gerichtsurteils kann deshalb nicht stark genug hervorgehoben werden. Auch im Hinblick auf das darin ausgesprochene Verbot, vom Nutzer Blankozustimmungen einzuholen. Es gehe nicht an, dass der Nutzer gezwungen werde, mit vorformulierten Einwilligungserklärungen einer allumfassenden Bearbeitung seiner Nutzerdaten zuzustimmen.

Dem System “take it or leave it” wird damit der Kampf angesagt. Nutzer müssen die Möglichkeit haben, einer Datenbearbeitung zu widersprechen – mit der durchaus akzeptierbaren Folge, dass eine Dienstleistung dadurch kostenpflichtig wird.

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