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Schwarzfahrer-Register: Konsumentenschutz verlangt kulante Regelung

SwissPass, öffentlicher Verkehr

Im nächsten Jahr wollen die Schweizer Transportunternehmen ein zentrales Register für Schwarzfahrer einrichten. Die Stiftung für Konsumentenschutz verlangt, dass für diese Datenbank klare, transparente und vor allem kulante Regeln aufgestellt werden, wer registriert wird und wer nicht. 

Bislang haben die rund 250 Schweizer Transportunternehmen eigene Regeln und auch eigene “Schwarzfahrer-Listen” geführt. Wer ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist, wird ab kommendem Jahr in einer einzigen, nationalen Datenbank eingetragen. Das hat Konsequenzen für die Schwarzfahrer, denn jede weitere Busse fällt höher aus. Wer immer wieder ohne Billett unterwegs ist, wird also schneller die höhere Busse zahlen müssen.

Der Konsumentenschutz wehrt sich nicht dagegen, dass Schwarzfahrer gebüsst werden. Für das Register müssen einheitliche und vor allem kulante Regeln gelten, wann jemand  eingetragen wird. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es für viele Reisende immer schwieriger wird, ein korrektes Billett zu kaufen. Der Kauf eines Billetts am Automaten ist anspruchsvoll, insbesondere für Reisende, die nicht regelmässig mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sind. Zum Teil sind sehr detaillierte Geographie-Kenntnisse notwendig, um das richtige Billett zu erwerben. Auch die Vorgaben für E-Tickets, Nachtzuschläge und der Verkehrsverbunde sind nicht immer einfach zu durchschauen. Hinzu kommt, dass die Regeln der Anbieter immer wieder ändern. Erinnert sei nur an die SBB, welche auf den Fernverkehrs-Strecken keine Billette mehr verkauften. Die Bussen verärgerten sehr viele Kunden. Die SBB buchstabierten daraufhin zurück und gingen zu einer “kulanten” Handhabung der Bussen über.

Der Bund-Artikel zeigt eindrücklich, wie ärgerlich es ist, wenn wegen unbeabsichtigten Fehlern bereits eine Busse erfolgt. Besonders unangenehm ist dies, weil nach dem dritten Eintrag auch eine Strafanzeige droht. Der Konsumentenschutz fordert deshalb den Verband öffentlicher Verkehr VöV auf, mit den Transportunternehmen einheitliche und auch kulante Regeln aufzustellen. Der Eintrag in das Register darf nicht willkürlich erfolgen.
Artikel TagesAnzeiger Informationen zum Register