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Arsen in Reisprodukten für Kinder – Warnhinweise fehlen

Trotz möglicher Gesundheitsgefährdung von Säuglingen und Kleinkindern durch die Aufnahme von Arsen aus Reis und Reisprodukten fehlen auf der Verpackung jegliche Warnhinweise. Dass Konsumentinnen und Konsumenten deswegen beunruhigt sind, liegt auf der Hand. Aus diesem Grund steht der Konsumentenschutz für die klare Kennzeichnung ein und fordert vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die Anbringung von Warnhinweisen auf den Produkten und somit den Zugang zu Informationen für die Eltern.

Arsen ist ein Halbmetall, das von Natur aus in unterschiedlicher Konzentration in den Böden vorkommt. Durch die Industrie und den Bergbau wird zusätzlich Arsen in die Umwelt abgegeben. Da dieses Halbmetall als krebserregend gilt, darf es nur in geringen Mengen in Lebensmitteln enthalten sein. Die organische Arsenverbindung, die natürlicherweise und vor allem in Fisch und Meeresfrüchten vorkommt, ist für den Menschen nur gering giftig und wird deshalb als gesundheitlich unproblematisch angesehen. Viel bedeutender sind aber die anorganischen Arsenverbindungen, die in hohen Dosen zu Vergiftungen führen können.

Da Reis Arsen aus dem Boden aufnehmen und anreichern kann, gehört er zu den Getreidearten, die die grösste Menge dieses Halbmetalls enthalten. Arsen kann deshalb auch in den Reiskörnern nachgewiesen werden.

Reisprodukte wie Reiswaffeln oder Reismilch werden auch von vielen Kleinkindern verzehrt, weshalb das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV eine Studie zur Überprüfung des Arsengehalts in Reis und Reisprodukten für Kleinkinder in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse sind besorgniserregend, da in jedem Produkt Arsenverbindungen und in den Reiskörnern sogar die giftigeren anorganischen Verbindungen nachgewiesen werden konnten. Das BLV hält jedoch fest, dass es keinen Grund zur Sorge gibt, wenn dem Kind oft Reis oder Reisprodukte gegeben werden, da gesundheitliche Auswirkungen erst auftreten, wenn Arsen über einen längeren Zeitraum aufgenommen wird.

Die leider sehr schwammigen Empfehlungen des BLV helfen aber nicht weiter, im Gegenteil. Denn was beispielsweise unter einem „massvollen“ Konsum von Reisprodukten bei Babys und Kleinkindern zu verstehen ist, bleibt unklar.

Stossend ist, dass das BLV keine Warnhinweise auf den Produkten anbringen will. Der Konsumentenschutz fordert jetzt vom BLV , dass das gesundheitsgefährdende Halbmetall Arsen aufgeführt und das Produkt mit Warnhinweisen versehen werden muss. Denn nur mit dem Wissen, dass es beim Verzehr von Reisprodukten bei Kleinkindern gewisse Risiken gibt, haben die Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, Selbstverantwortung zu übernehmen und auf gesundheitsgefährdende Produkte zu verzichten.