Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Datenschützer zerrt Helsana vor Gericht

Die Krankenkasse Helsana erstattet Kundinnen und Kunden der Grundversicherung, die mittels Gesundheitsapp Helsana+ beweisen, dass sie Sport treiben, Geld zurück. Dadurch werden Kranke und solche, die keinen Sport treiben können oder wollen, diskriminiert. Auch Grundversicherte, die technisch nicht versiert sind oder die auf die Weitergabe ihrer Daten verzichten, da sie ihre Privatsphäre wahren möchten, werden so benachteiligt. Solche Prämienrabatte sind rechtswidrig und untergraben das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB hatte die Kritik des Konsumentenschutzes am Rabattsystem «Helsana+» im April bestätigt: Die teilweise Rückerstattung von Prämien an ausgewählte Grundversicherte und die Vermischung von Daten der Grund- und Zusatzversicherung sei rechtswidrig und solle deshalb eingestellt werden. Doch die Helsana verweigert  die Umsetzung der Auflagen des Datenschützers. Dieser bestätigt heute seine Forderung,  dass die Helsana ihre App rechtskonform anpassen müsse und schaltet das Bundesverwaltungsgericht ein. Die Klage wird demnächst eingereicht.

Es ist richtig und wichtig, dass der Datenschützer gegen die Helsana vorgeht. Aber auch das Bundesamt für Gesundheit muss endlich aktiv werden: es hatte die Helsana-App zuerst gutgeheissen, schweigt sich allerdings seither zum Thema geräuschvoll aus und nimmt seine Aufgabe als Hüterin des Grundsatzes der Solidarität in der Grundversicherung nicht wahr.

Mehr zum Thema Helsana-App