Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Finanzdienstleistungsgesetz: Schwarzer Tag für Anlegerschutz

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) hätten die grossen Lücken im Schweizer Anlegerschutz schliessen sollen. Bundesrat und Parlament strichen jedoch auf Druck von Banken und Vermögensverwaltern praktisch alle Verbesserungen für die Anleger wieder aus dem Gesetz. In diesen Tagen werden die letzten Differenzen zwischen National- und Ständerat bereinigt. Doch schon jetzt ist klar: FIDLEG und FINIG sind zwei Gesetze, die den Anlegern wenig Substanzielles bringen und sie teilweise sogar noch schlechter stellen als heute.

So wurde bespielsweise die Beweislastumkehr (ein Finanzdienstleister muss beweisen, dass er korrekt beraten hat) fallengelassen, ebenso die kollektive Rechtsdurchsetzung (Verbandsklagen und Gruppenvergleichsverfahren) und auch ein Prozesskostenfonds für Klagen von geschädigten Anlegern gegen Banken und Vermögensverwaltern und ein Schiedsgericht, das Streitigkeiten um kleine und mittlere Summen unbürokratisch und kostengünstig hätte regeln können. Zudem dürfen sich Vermögensverwalter auch weiterhin als «unabhängig» bezeichnen, auch wenn sie Provisionen (sogenannte Retrozessionen) von Banken und Finanzprodukt-Verkäufern kassieren.

Parlament streicht Massnahmen zum Anlegerschutz

Doch damit nicht genug: Unter dem Druck der Finanzbranche reduzierten die bürgerlichen Parlamentarier die Massnahmen für einen besseren Anlegerschutz weiter: So wurden zum Beispiel die Versicherungen vom Gesetz ausgenommen, obwohl auch sie Finanzprodukte verkaufen. Zudem wurde auch ein moderater Vorschlag des Bundesrates, der die Kunden in einem Zivilprozess gegenüber heute bessergestellt hätte, gestrichen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag, dass Banken und Vermögensverwalter nur dann Retrozessionen entgegennehmen dürfen, wenn sie diese vollumfänglich an die Kunden weiterleiten.

Widerrufsrecht wird aufgeweicht

Die Nationalräte von SVP, FDP und CVP stimmten sogar praktisch geschlossen dafür, dass das 14-tägige Widerrufsrecht für alle Finanzdienstleistungen aufgehoben werden soll. Da der Ständerat dies aber ablehnte, einigten sich die beiden Räte nun darauf, dass das Widerrufsrecht «nur» bei bestehenden Mandaten aufgehoben wird: «Gegenüber dem heutigen Gesetz ist dies sogar ein Rückschritt beim Anlegerschutz. Und dies bei einem Gesetzesprojekt, das dezidiert den Anlegerschutz hätte verbessern sollen», sagt Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz. Sie ist dementsprechend unzufrieden mit dem FIDLEG und FINIG und konstatiert ernüchtert: «Die paar wenigen Verbesserungen im Anlegerschutz können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beiden Gesetze primär der Finanzbranche dienen, die Anlegerinnen und Anleger gehen praktisch leer aus.»

Hier lesen Sie mehr über die tragische Geschichte des Schweizer Anlegerschutzes:

Zum Dossier Anlegerschutz