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Abschaffung zeitversetztes Fernsehen vorläufig vom Tisch

zeitversetztes FernsehenDas zeitversetzte Fernsehen (Replay TV) ist vorläufig gerettet: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat heute einstimmig eine Regelung aus dem Gesetz gekippt, die das Replay TV unter Umständen verunmöglicht hätte. Noch im Juli hatte eine Mehrheit der Kommission für eine solche Regelung gestimmt. Ganz vom Tisch ist die Sache hingegen nicht: Die KVF-N will die Abgeltung der TV-Sender durch die Telekomanbieter für das zeitversetzte Fernsehen im Urheberrechtsgesetz neu regeln lassen.

Die KVF-N hat heute zudem bei der Revision des Fernmeldegesetzes eine weitere wegweisende Entscheidung gefällt: Eine Mehrheit will keine Zugangs- und Preisregulierung für das Glasfasernetz. Die Regulierung soll wie bisher nur für das Kupfernetz gelten. Da dieses mehr und mehr durch das Glasfasernetz ersetzt wird, schwindet damit der regulierte Zugang. Dieser Entscheid stärkt die Swisscom, da sie weiterhin den Preis für den Zugang zu ihrem Glasfasernetz beliebig hoch ansetzen kann, das Nachsehen haben die kleineren Telekomanbieter. Der Konsumentenschutz setzt sich für einen regulierten Zugang ein, da Swisscom und die Elektrizitätswerke ihre Glasfasernetze grösstenteils in Kabelkanäle verlegen, die vom Steuerzahler finanziert wurden.

Replay-TV vor dem Aus?