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Grounding von Skywork: Das können Sie als Betroffener tun

Nach dem Grounding von Skywork stehen rund 11’000 Passagiere mit wertlosen Tickets da. Wer über ein Reisebüro gebucht hat, wird wohl glimpflich wegkommen, da dieses sich um einen alternativen Flug kümmern wird. Wer über eine Buchungsplattform oder direkt bei der Airline gebucht hat, kann seine Forderung noch bis am 28. Februar 2019 im Rahmen des Schuldnerrufs direkt anmelden.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl hat auf seiner Website Informationen und eine Telefonnummer für die betroffenen Passagiere eingerichtet.

Nachfolgend finden Sie die Informationen der Website des Bazl. Am besten besuchen Sie jedoch die Website direkt, um allfällige Aktualisierungen nicht zu verpassen:

Buchung über ein (Schweizer) Reisebüro

  • Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, setzen Sie sich mit dem Reisebüro / der Buchungsstelle in Verbindung. Das Reisebüro wird sich bei einer gebuchten Pauschalreise um eine Flugalternative kümmern.
  • Falls der Reiseveranstalter ein Schweizer Reisebüro ist, kann man sich bei Schwierigkeiten mit dem Reisebüro an den Ombudsman der Schweizer Reisebranche wenden.

Buchung über Buchungsplattform im Internet

  • Wir empfehlen die Buchungsstelle zu kontaktieren, weisen jedoch darauf  hin, dass für den Fall dass die Reise über eine Buchungsplattform im Internet gebucht wurde, diese meist kein Reiseveranstalter sondern nur ein Vermittler ist und die Situation für die Passagiere dieselbe wie wenn sie direkt bei der Fluggesellschaft gebucht haben.

Buchung direkt bei der Airline

  • Grundsätzlich werden die Passagiere bei Insolvenz einer Fluggesellschaft, wenn der Flugbetrieb eingestellt ist, ihre Forderungen (wie z.B. Ticketkosten) im Rahmen des Konkursverfahrens beim Konkursverwalter anmelden müssen. Sobald uns weitere Informationen vorliegen werden wir die Kontaktdaten des Konkursverwalters veröffentlichen.
  • Den Passagieren wird geraten, ihren Versicherungsschutz zu prüfen, allenfalls besteht eine Annullationskostenversicherung für den Insolvenzfall.
  • Falls die Ticketgebühren mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, raten wir den Passagieren, ihre Kreditkartengesellschaft zu kontaktieren um zu prüfen ob eine Rückerstattung der Ticketkosten möglich ist.

Die Spezialisten des Teams Passagierrechte stehen Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung:

Tel:  +41 (0)58 465 95 96 (ab Donnerstag 30. August 07.00)

E-Mail: [email protected]