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Versteckte Preiserhöhung beim Zahnarzt

Anfang Jahr hat die Zahnärzte-Gesellschaft praktisch unbemerkt eine neue Zahnarzt-Tarifordnung in Kraft gesetzt. Die höheren Kosten für die Patientinnen und Patienten sind hingegen sehr wohl sichtbar und machen sich im Portemonnaie deutlich bemerkbar.

Seit Januar 2018 ist die neue Tarifordnung gültig, welche die Schweizer Zahnärzte-Gesellschaft mit ihren Tarifpartnern der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) unterzeichnet hatte. Grund für die Überarbeitung: Die alte Tarifordnung von 1994 habe die moderne Zahnmedizin nicht mehr richtig abgebildet, eine Anpassung sei daher nötig geworden. Doch dadurch sind plötzlich massive Preiserhöhungen möglich. So können beispielsweise Rechnungen für die Dentalhygiene bis zu 30% höher ausfallen.

Preiserhöhung dank Tarifumstellung

Wie auch bei anderen Leistungen im Gesundheitsbereich erfolgt die Abrechnung beim Zahnarzt über ein Tarifsystem. Für jede Leistung ist eine Anzahl Taxpunkte definiert, welche mit dem von der Zahnarztpraxis festgelegten Taxwertpunkt multipliziert werden. Dies ergibt den Totalpreis. Nun wurden die Taxpunkte der einzelnen Leistungen sowie die Taxwertpunkte der Zahnärzte neu bestimmt. Preisüberwacher Stefan Meierhans bezeichnet gegenüber dem Beobachter die neue Tarifordnung als unerfreulich. Seine Berechnungen haben gezeigt, dass Preiserhöhungen von bis zu 30 Prozent zu beobachten sind.

Daher empfiehlt sich eine sorgfältige Wahl des Zahnarztes. Bei grösseren Behandlungen macht es Sinn, eine Offerte samt Behandlungsplan erstellen zu lassen und eine Zweitmeinung einzuholen. Mehr Infos und praktische Tipps bietet der Miniratgeber Zähne – Kosten und Versicherung des Konsumentenschutzes.

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