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Strommarktliberalisierung: Transparenz und Flexibilität notwendig

Der Konsumentenschutz begrüsst die Bemühungen des Bundesrats zur geplanten Strommarktliberalisierung. Konsumentenfreundlich wird sie jedoch nur, wenn gewisse Rahmenbedingungen stimmen. Die vollständige Marktliberalisierung kann dazu beitragen, dass Konsumenten vom Wettbewerb in mehrfacher Sicht profitieren.

Heutzutage sind Konsumenten ihrem Stromanbieter ausgeliefert, sie können ihn nicht wechseln – im Gegensatz zu Unternehmen, die einen hohen Stromverbrauch haben und deshalb im freien Markt einkaufen können. Die Strommarktliberalisierung würde dies ändern, auch Konsumenten hätten die Möglichkeit, ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten von dieser Marktöffnung profitieren, müssen die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt werden. Es gilt zu verhindern, dass ein Gebührendschungel den Konsumenten erschwert, die Strompreise der verschiedenen Anbieter zu vergleichen.

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Der Konsumentenschutz fordert deshalb eine neutrale Vergleichsplattform, die vom Bund betrieben wird. Es braucht transparente Angebote und ebensolche Rechnungen. Weiter ist zu beachten, dass Konsumentinnen problemlos zurück in die Grundversorgung wechseln können, wenn sie nicht mehr im freien Markt Strom einkaufen möchten. Dafür braucht es flexible Vertragsbedingungen und keine Knebelverträge, wie dies im Telekommunikationsbereich jahrzehntelang der Fall war. Die Grundversorgung muss kostendeckende Tarife anbieten und darf nicht zur Subventionierung von Wasserkraftwerken dienen. Wichtig ist auch, dass die Energiewende durch die Strommarktliberalisierung nicht torpediert wird. Der Konsumentenschutz wird sich im anlaufenden Gesetzgebungsprozess dafür einsetzen, dass die Strommarktliberalisierung zu einem Gewinn für die Konsumentinnen und Konsumenten wird.