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Helsana-Gerichtsurteil: BAG muss handeln

Das diskriminierende Bonusprogramm «Helsana+» verstösst gegen das Datenschutzrecht: Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Recht, beurteilt aber die indirekte Rückerstattung von Grundversicherungsprämien nicht. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss nun seine Rolle als Aufsichtsbehörde wahrnehmen und die Helsana in die Schranken weisen.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hatte gegen das Bonusprogramm «Helsana+» geklagt, weil es die Datenschutzbestimmungen verletzte. Der Konsumentenschutz und neun weitere Organisation kritisieren das Bonusprogramm der Helsana ebenfalls massiv. Dieses diskriminiert behinderte, kranke, betagte, unsportliche und technisch nicht versierte Personen sowie solche, die Wert auf Privatsphäre und Datenschutz legen.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird die Helsana zumindest im Bereich Datenschutz in die Schranken gewiesen. Ivo Meli, Leiter Gesundheit des Konsumentenschutzes, fordert nach diesem Teilerfolg: «Nun muss ein weiterer Schritt folgen, die Diskriminierung durch «Helsana+» muss beendet werden.» Obwohl das Bundesverwaltungsgericht eine indirekte Rückerstattung von Grundversicherungsprämien als rechtswidrig bezeichnet, kann es im Rahmen dieses Urteils nicht dagegen vorgehen. Der Konsumentenschutz verlangt, dass das Bundesamt für Gesundheit als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen seine Aufgabe wahrnimmt und die Helsana in die Schranken weist.

Versicherte belohnt das Bonusprogramm «Helsana+» mit einer finanziellen Entschädigung, wenn sie sich über die Helsana App mit Gesundheits-Apps wie «Google Fit» oder «Apple Health» verbinden. Diese erfassen Herzfrequenz, Schrittzahl, Kalorienverbrauch, Bewegungsdaten und anderes mehr. Anhand dieser Daten wird berechnet, wer einen Rabatt erhält. Wer keine solchen sportlichen Aktivitäten nachweisen kann oder will, wird diskriminiert. Dies widerspricht in krasser Weise dem Solidaritätsprinzip, das der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugrunde liegt.

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