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Hinweis auf Vertragsverlängerung: Verbesserung soll kommen

Der Nationalrat hat heute beschlossen, an der parlamentarischen Initiative Poggia festzuhalten und sie nicht abzuschreiben. Die Initiative verlangt, dass die Anbieter bei Verträgen, welche automatisch verlängert werden, ihre Kunden rechtzeitig auf die Kündigungsfrist aufmerksam machen müssen. Damit rückt eine Verbesserung für die Konsumentinnen und Konsumenten endlich in Griffnähe.

Diese Verbesserung stellt aus Sicht des Konsumentenschutz das Mindeste dar, was zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor ungewollten Vertragsverlängerungen vorgenommen werden sollte. Denn Verträge, die automatisch und in der Regel für ein ganzes Jahr verlängert werden, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden, dienen vor allem den Anbietern. Diese können so Kundinnen und Kunden länger an sich binden, die eigentlich aus dem Vertrag aussteigen wollen, aber die Kündigungsfrist verpasst haben. Gerade bei Fitnessabos oder Abos für Onlinedatingplattformen hört der Konsumentenschutz immer wieder entsprechende Klagen.

Im Nationalrat rief die Bestimmung, dass die Anbieter die Kunden rechtzeitig auf die Kündigungsfrist hinweisen müssen, unverständlicherweise grossen Widerstand hervor. Der Konsumentenschutz nimmt das positive Abstimmungsergebnis von heute erfreut zur Kenntnis und zählt darauf, dass das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nun entsprechend rasch angepasst wird.

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