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Ständerat weist Klick-Steuer zurück an die Kommission

Das Urheberrechtsgesetz befindet sich in Revision. Heute hat der Ständerat darüber beraten. Im Rahmen der vorberatenden Kommission haben Vertreter von grossen Verlagshäusern offenbar gute Lobbyingarbeit geleistet: Im Revisionsentwurf fanden sich plötzlich Bestimmungen, die eine Klick-Steuer verlangen, das heisst, die Links zu journalistischen Inhalten lizenz- und kostenpflichtig machen soll. Der Ständerat behielt heute vorläufig kühlen Kopf und wies die Vorlage zur “Überprüfung” an die Kommission zurück. Unter anderem solle die Entwicklung in der EU abgewartet werden. Damit ist das Thema leider noch nicht vom Tisch. 

Die vorgeschlagenen Regelungen sahen für Verlinkungen von journalistischen Inhalten eine Lizenz- und Kostenpflicht vor. Suchmaschinen wie Google und Kommunikationsplattormen wie Facebook sollten gemäss Vorschlag gezwungen werden, Presseverlegern für das Anzeigen von Inhalten Geld zu zahlen.

Das funktioniert aber nicht. Das zeigen Beispiele aus Spanien und Deutschland mehr als deutlich. Denn die Verlage sind darauf angewiesen, dass ihre Inhalte auf den Plattformen im Internet gefunden werden. Sogar vom mächtigen Axel-Springer-Verlag erhielt Google schliesslich eine Gratislizenz.

Auch auf EU-Ebene liegt zur Zeit ein Vorschlag auf dem Tisch, der ein Leistungsschutzrecht in die europäische Urheberrechtsreform aufnehmen will. Es ist aber kaum damit zu rechnen, dass die Forderungen Google, Facebook & Co. gegenüber auf gesamteuropäischer Ebene durchgesetzt werden können.

Käme es tatsächlich in einem gewissen Rahmen zu Vergütungen von Suchmaschinen und Plattformen gegenüber Verlagshäusern, dann wäre die einzige Folge davon eine weitere Konzentration in der Medienlandschaft, eine weitere Zementierung des bestehenden Medienoligopols in der Schweiz: Die grossen Verlage könnten verhandeln und mit Lizenzdeals ein wenig Geld verdienen. Kleine Anbieter hingegen müssten den Plattformen einfach gestatten, dass ihre Inhalte weiterhin gratis angezeigt werden.

Derartige Regelungen haben nicht zuletzt auch deshalb keinen Platz im URG-Revisionsentwurf, weil sie in keiner Weise dem AGUR-Kompromiss entsprechen, welcher nach jahrelangen Arbeiten 2017 endlich geschlossen werden konnte.

AGUR-Kompromiss