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Ungewollte Vertragsverlängerungen vermeiden: Der Nationalrat ist gefordert

Bevor ein Vertrag automatisch verlängert wird, soll der Kunde rechtzeitig eine Information erhalten, damit er den Vertrag kündigen kann: Über diese Verbesserung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Nationalrat morgen befinden. Der Konsumentenschutz zählt darauf, dass diese Anpassung angenommen wird und die Konsumentinnen und Konsumenten eine grössere Chance erhalten, sich aus ungewollten Verträgen zu befreien.

Verträge werden häufig unter bestimmten Lebensumständen abgeschlossen. Wenn diese ändern, macht das Vertragsverhältnis für den Konsumenten in den meisten Fällen keinen Sinn mehr. Wegen der automatischen Verlängerung bleiben sie aber im Vertrag gefangen, meist für ein ganzes Jahr.

Zu den häufigsten Sorgenkindern in Sachen automatischer Vertragsverlängerung gehören Fitness- und Onlinedatingabos sowie Versicherungsverträge.

Minime Verbesserung dank einmaliger Informationspflicht

Gestützt auf die parlamentarische Initiative Poggia liegt nun ein Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zur Ergänzung des UWG vor: Der Anbieter soll künftig den Kunden über eine bevorstehende Vertragserneuerung informieren müssen. Wobei die Information lediglich für die erstmalige Vertragserneuerung gelten soll.

Dass die Informationspflicht nur vor der erstmaligen Vertragsverlängerung gelten soll, ist zwar eine empfindliche Einschränkung – Hinweise sind umso wichtiger, je länger der Vertragsabschluss zurückliegt. Jedoch hätte auch diese beschränkte Gesetzesergänzung positive Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Konsumenten, denn er wäre in der Lage, ein Vertragsverhältnis, das für ihn nicht mehr von Bedeutung ist, zu kündigen.

Angekündigte Opposition von Wirschaftsseite

Im Vernehmlassungsverfahren wurde bereits deutlich, dass sich die Wirtschaft klar und diskussionslos gegen die geplante Gesetzesergänzung stellen wird. Wir zählen aber darauf, dass der Nationalrat am letzten Tag der Frühlingssession für einmal über seinen Schatten springt und zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten entscheidet.