Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Vertragsbedingungen auf dem Prüfstand: Fitnessstudio-Listen aktualisiert

Mehr Sport treiben – ein beliebter Neujahrsvorsatz: Nicht selten schliesst man dazu ein Abonnement in einem Fitnessstudio ab. Dort lässt es sich gut schwitzen, man ist flexibel bezüglich der Trainingszeiten und kriegt häufig attraktive Beratungs- und Zusatzangebote in Aussicht gestellt. Doch inzwischen ist schon beinahe die Hälfte des Monates März herum, und viele Fitness-Neukunden müssen sich eingestehen: So richtig klappt’s doch nicht mit der Motivation fürs Training. Gibt es den nun eine Möglichkeit, das Abo loszuwerden?

Eine klare, eindeutige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, denn: Die Vertragsbedingungen der Fitnessstudios unterscheiden sich stark. Deshalb hat der Konsumentenschutz erneut einige Anbieter hinsichtlich ihrer AGB geprüft, und die bekannten Listen aktualisiert.

Weisse Liste  Graue Liste  Schwarze Liste

Auf was man hinsichtlich der Vertragsbedingungen eines Fitnessstudios beim Vertragsabschluss achten sollte, wird bereits im Web-Ratgeber erläutert. Leider findet man diese kundenfreundlichen Regelungen längst nicht bei allen Fitnessstudios. Deshalb sollen die Listen des Konsumentenschutzes eine Hilfestellung bei der Wahl des geeigneten Studios bieten. Fitnessstudios wurden in Zusammenarbeit mit der FRC und der Zeitschrift Beobachter bereits 2015 überprüft. Seither finden regelmässig neue Fitnessstudios auf Hinweis von Konsumenten hin Eingang in die Listen.

Die Studios auf der weissen Liste erfüllen hinsichtlich der geprüften Vertragsbedingungen die Kriterien vollständig. Sie beinhalten keine automatische Vertragsverlängerung, bieten die Möglichkeit der anteiligen Rückerstattung des Abopreises bei Krankheit, Unfall oder Wegzug und entsprechen der gesetzlichen Haftungsregelung. Weiter bieten sie auch die Möglichkeit, das Abonnement auf eine Drittperson zu übertragen, wenn man vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte. Die Studios auf der grauen Liste erfüllen diese Kriterien nur zum Teil, während die Studios auf der schwarzen Liste in den geprüften Bereichen kundenunfreundliche Regelungen aufweisen und den Ansprüchen an einen fairen und konsumentenfreundlichen Anbieter nirgends genügen.

Dank Meldungen von Konsumenten konnten insgesamt vier neue Studios kontaktiert und nach allfälligen Anpassungen auf unseren Listen vermerkt werden. Besonders erfreulich ist, dass wir nach einem konstruktiven Austausch ein weiteres Studio auf der weissen Liste platzieren konnten.

Sowohl Kundinnen und Kunden wie auch Fitnessstudios sind weiterhin eingeladen, der Stiftung für Konsumentenschutz Verträge zukommen zu lassen, damit diese geprüft und die Studios danach in die entsprechende Liste aufgenommen werden können!

Möchten Sie ihr Fitnessstudio ebenfalls überprüft haben? Schreiben Sie uns: [email protected] oder Stiftung für Konsumentenschutz, Nordring 4, Postfach, 3001 Bern.

Weisse Liste  Graue Liste  Schwarze Liste