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5G: Der neue Mobilfunkstandard sorgt für Diskussionen

Die Telekomanbieter in der Schweiz beginnen derzeit mit der Installation von 5G-Antennen. Der neue Mobilfunkstandard sorgt teilweise für heftige Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern. Der Konsumentenschutz ist der Auffassung, dass potenzielle Gesundheitsrisiken höher zu gewichten sind als eine möglichst breite Mobilfunkabdeckung und fordert einen nationalen Richtplan für Antennenstandorte sowie eine bessere Auslastung der Glasfaser-, Kupfer- und Koaxialkabel.

5G steht für «5. Generation» – gemeint ist damit der neue Mobilfunkstandard, der weltweit eingeführt werden soll. In der Schweiz haben Swisscom und Sunrise mit der Installation des 5G-Mobilfunknetzes begonnen, Salt wird folgen (Stand April 2019). 5G-taugliche Handys und andere Geräte werden voraussichtlich im Sommer 2019 auf den Markt kommen.

Die Telekomanbieter betonen insbesondere, dass das 5G-Netz eine schnellere Internetverbindung bietet, stabiler läuft, der Aufbau für eine Verbindung viel kürzer ist (Reaktionszeit) und der Stromverbrauch gesenkt werden kann.

5G nutzt andere Frequenzen

5G nutzt andere Frequenzen, die weniger optimal sind als die bisherigen. Deshalb (und weil der Datenverkehr immer mehr zunimmt) wollen die Telekomanbieter die bestehenden Strahlenschutzgrenzwerte erhöhen. Das Parlament hat dies aber zwei Mal abgelehnt – zuletzt im Frühling 2018. Da die Grenzwerte in einer Verordnung geregelt sind, könnte der Bundesrat jedoch auch ohne Zustimmung des Parlamentes die Grenzwerte oder Messmethoden ändern. Die Telekomanbieter argumentieren, dass ohne Erhöhung der Grenzwerte tausende neue Mobilfunkantennen gebaut werden müssen.

Gegner von 5G befürchten aufgrund der Strahlenbelastung negative Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere eine Zunahme von Krebserkrankungen, eine Belastung von elektrosensiblen Personen und eine Verminderung des Wertes von Immobilien in der Nähe von Mobilfunkantennen ohne Entschädigung.

Position des Konsumentenschutzes

Aufgrund der derzeit verfügbaren Informationen fordert der Konsumentenschutz folgende Massnahmen:

Keine Anhebung der Strahlengrenzwerte:

Der Konsumentenschutz ist der Auffassung, dass potenzielle Gesundheitsrisiken bei der Bevölkerung höher zu gewichten sind als eine möglichst breite Mobilfunkabdeckung. Er lehnt deshalb eine Erhöhung der Strahlengrenzwerte ab.

Bessere Auslastung von erdgebundenen Leitungen:

Um den zunehmenden Datenverkehr zu bewältigen, sollen – wo möglich – erdgebundene Leitungen (Glasfaser, Kupferkabel, Koaxialkabel) besser ausgelastet werden. In bevölkerungsarmen Gebieten sollen die Telekomanbieter zudem vermehrt Mobilfunkantennen gemeinsam nutzen.

Nationaler Richtplan für Antennenstandorte

Der Bund soll zusammen mit den Kantonen und Gemeinden durch die geschickte Wahl von Antennenstandorten die Strahlenbelastung für die Bevölkerung eindämmen und dazu einen nationalen Richtplan für Antennenstandorte erstellen.


Weiterführende Informationen:

Generelle Informationen zu 5G

Infosperber 4.12.2019

Kassensturz 26.3.2019

SRF 8.2.2019

Watson 21.3.2019

NZZ 18.4.2019

Politik:

Bericht Arbeitsgruppe “Mobilfunk und Strahlung”

Bericht «Zukunftstaugliche Mobilfunknetze»

Parlament lehnt Erhöhung der Strahlengrenzwerte ab

Studie zu gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlenbelastung durch die US-Food and Drug administration (FDA)

Beobachter (Zusammenfassung der Studie)

Studie (englisch)

Interpretation der Studie durch Ärzte für Umweltschutz

Interpretation der Studie durch das deutsche Ärzteblatt