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EIDCOM: Kontrollbehörde ohne Kompetenzen?

Die ständerätliche Rechtskommission hat letzte Woche den Entwurf für das E-ID-Gesetz einstimmig verabschiedet. Die Aufsicht und Kontrolle über die Anbieter der elektronischen Identitätsdienstleistungen will sie einer neu zu schaffenden Kommission übertragen, der EIDCOM. Im Vorschlag des Bundes- und Nationalrates ist für die Kontrollfunktion eine Stelle innerhalb der Bundesverwaltung vorgesehen. Dieser Schwenker sieht stark nach einem Manöver aus, mit dem Zweifler überzeugt werden sollen. Den Konsumentenschutz überzeugt sie nicht.

Die neu zu schaffende sogenannte “EIDCOM” werde laut der Medienmitteilung der Rechtskommission “unabhängig” sein. Doch welche Kompetenzen und Ressourcen dieses Gremium hat, steht noch gar nicht fest. Auch wurde nicht beschlossen, wie die EIDCOM sich personell, politisch und funktional zusammensetzen wird. Es ist äusserst unwahrscheinlich, dass die geplante Kommission mit genügend Ressourcen und dem dringend erforderlichen technischen Know-How ausgestattet sein wird, um die privaten Identitätsdienstleister effektiv zu kontrollieren.

Der Konsumentenschutz verlangt, dass der Staat die absolute Hoheit über die Ausgabe des digitalen Passes behält. Der Ständerat behandelt die Vorlage am 4. Juni 2019.

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