Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Offener Brief: Versteckte Werbung bei Tamedia

Am 13. Mai druckte der Tages-Anzeiger und weitere Tamedia-Publikationen eine doppelseitige Swisscom-Werbung, getarnt als redaktioneller Beitrag. Der Werbetext ist zwar mit der Rubrikenbezeichnung “Sponsored” deklariert und ganz unten rechts mit dem Logo der Swisscom und einem kleingedruckten Hinweis gekennzeichnet. Die Aufmachung als Doppelseite, das praktisch identische Layout, sowie die sachliche Tonalität der «Artikel» zeigen aber worum es wirklich geht: Den Lesern soll nicht auffallen, dass sie eine Werbeanzeige lesen.

Leserinnen und Leser erhalten den Eindruck, einen sachlich korrekten, ausgewogenen, relevanten Artikel vor sich zu haben, der den journalistischen Standards des Tages-Anzeigers entspricht. Auftraggeberin ist die Swisscom. Diese Täuschung muss das grösste Schweizer Telekom-Unternehmen viel Geld gekostet haben.

In der Folge hat der Konsumentenschutz zahlreiche Beschwerden zu dieser Form der versteckten Werbung erhalten. Eine Umfrage unter Passanten zeigte zudem, dass die meisten Personen die versteckte Werbung im Tages-Anzeiger nicht als solche wahrnehmen und viele mit der neuen Praxis der Tamedia nicht einverstanden sind.

Das automatische Laden von YouTube-Videos ist standardmässig deaktiviert, weil dabei Daten in die USA übertragen werden, wo kein angemessenes Datenschutzniveau existiert.

Indem Sie hier klicken, stimmen Sie der Datenübertragung in die USA zu und Ihnen wird das YouTube-Video angezeigt.

Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.

Der Konsumentenschutz ist sich bewusst, dass Medienhäuser wegen Rückgängen von Abonnenten der Printausgaben und rückläufigen Inserate unter starkem finanziellen Druck stehen. Dies entbindet Verleger und Journalisten jedoch nicht von der Verantwortung, redaktionelle und werberische Texte strikte voneinander zu trennen. Tun sie dies nicht, nehmen sie in Kauf, dass die Leser das Vertrauen in diese Publikationen verlieren und keinen Grund mehr sehen, um für Journalismus zu zahlen.

In einem offenen Brief fordert der Konsumentenschutz das Verlagshaus Tamedia auf, auf Verschleierung von werberischen Texten zu verzichten und redaktionell aufbereitete Werbetexte deutlich als solche zu kennzeichnen.

Zum Offenen Brief an Tamedia AG