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Neues Datenschutzgesetz: Rechte der Bürgerinnen und Konsumenten ausbauen!

Das aktuelle gesetzliche Datenschutzniveau in der Schweiz ist im Vergleich zum europäischen Umfeld ungenügend. Das momentan gültige DSG stammt aus dem Jahr 1993, weshalb es nicht auf die heute vorherrschenden Probleme im Bereich des Internets und der digitalen Kommunikation ausgerichtet ist. Der Konsumentenschutz fordert von der staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) ein griffiges Datenschutzgesetz, welches die aktuellen Entwicklungen aufgreift, für Transparenz und einen verantwortungsvollen Umgang bei der Datenbearbeitung einsteht und den Bürgerinnen und Konsumenten ein hohes Mass an Schutz ihrer Daten gewährt. In den letzten Jahren befasst sich der Konsumentenschutz vermehrt mit Anliegen des Datenschutzes und setzt sich für starke und durchsetzbare Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich ihrer persönlichen Daten ein. Deshalb stellt der Konsumentenschutz folgende Anforderungen an das neue DSG:

  • Höchster Datenschutz als Standard: Die Anbieter von Dienstleistungen und Produkten sind zu verpflichten, den für ihr Produkt höchstmöglichen Datenschutz als Standardeinstellung vorzusehen (sog. privacy by default). Zudem soll der Datenschutz ein integraler Bestandteil des Entwicklungs- und Gestaltungsprozesses eines Produkts oder einer Dienstleistung sein und von Anfang an in die Entwicklung miteinbezogen werden (sog. privacy by design). Damit wird sichergestellt, dass nur die zwingend notwendige Datenbearbeitung stattfindet und die Konsumentin oder der Bürger bestimmen kann, welche Datenbearbeitung zusätzlich vorgenommen werden darf.
  • Transparenz und Einwilligung: Bevor eine Bearbeitung von Personendaten stattfindet, muss die Einzelperson über die Existenz und den Inhalt der Datenbearbeitung informiert sein und ihre explizite Einwilligung dazu geben. Dies betrifft die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Verwertung und Weitergabe von Daten.
  • Koppelungsverbot und Wahlfreiheit: Bei Dienstleistungen, bei welchen mit Daten “bezahlt” wird, muss der Anbieter eine allenfalls kostenpflichtige, aber datensparsame Alternative zur Verfügung stellen, damit dem Konsumenten die faktische Wahl darüber bleibt, ob er seine Daten zur Verfügung stellen will oder nicht.
  • Datensparsamkeit: Es werden nur die Daten bearbeitet, die für die Abwicklung der gegenseitigen Geschäftstätigkeit notwendig und ausreichend sind.
  • Datensicherheit: Der Bearbeitende muss gewährleisten, dass gespeicherte persönliche Informationen jederzeit bestmöglich physisch und virtuell vor Datendieben und anderen kriminellen Machenschaften geschützt sind. Darin eingeschlossen sind vor allem auch Geschäftspartner, denen die anvertrauten Daten weitergegeben werden.
  • Datenhoheit und Datenportabilität: Die Konsumenten behalten die Hoheit über die eigenen Daten. Insbesondere haben sie das Recht, vom Anbieter kostenlos und in maschinenlesbarem Format sämtliche personenbezogenen Daten zu erhalten. Der Konsument wird so vom Datenobjekt zum Datensubjekt.
  • Recht auf Vergessen: Ohne Weiteres müssen all jene Daten auf Begehren des Betroffenen gelöscht werden können, die nicht aus buchhalterischen, steuertechnischen oder anderen rechtlichen Gründen während einer entsprechenden Frist aufbewahrt werden müssen. Dies gilt insbesondere auch für Angaben über die betroffene Person im Internet.
  • Effizienter Rechtschutz: Den Bürgerinnen und Bürgern müssen effiziente Mittel zum Schutz ihrer Rechte in die Hand gegeben werden, die sich schnell und kostengünstig durchsetzen lassen. Damit verbunden ist auch eine Stärkung der Rolle des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB), der nicht nur Empfehlungen erlassen, sondern auch Anordnungen treffen und Bussen aussprechen können muss.

Die staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) berät heute über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG). Der Konsumentenschutz erwartet, dass die Kommission die aufgeführten Anliegen aufnimmt und in das Gesetz integriert. Die Konsumentinnen und Bürger benötigen griffige Regulierungen, um ihre Daten zu schützen und die Hoheit darüber zu behalten.