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Versteckte Werbung: Beschwerde gegen Tamedia

Mitte Mai druckten der “Tages-Anzeiger” und weitere Tamedia-Publikationen eine doppelseitige Swisscom-Werbung ab. Die Imagewerbung für das halbstaatliche Telekom-Unternehmen war gut getarnt und erweckt bei flüchtiger Betrachtung den Anschein, es sei ein redaktioneller Beitrag. Der Konsumentenschutz reicht jetzt gegen die Tamedia AG beim Schweizer Presserat Beschwerde ein.

Der Werbetext war zwar als „Sponsored“, als “Anzeige” und ganz unten rechts mit dem Logo der Swisscom und einem kleingedruckten Hinweis gekennzeichnet. Die Aufmachung als Doppelseite, das praktisch identische Layout, sowie die sachliche Tonalität der «Artikel» zeigen aber, worum es wirklich geht: Den Lesern sollte nicht bewusst werden, dass sie eine Werbeanzeige lesen.

Der Schweizer Presserat äusserte sich öffentlich zu der Anzeige und drückte seine Besorgnis aus. Der Konsumentenschutz fragte Passantinnen und Passanten in Bern, was sie von der Doppelseite halten und forderte in einem offenen Brief von Tamedia-Präsident Pietro Supino, Werbung  in Zukunft besser zu deklarieren.

Pietro Supino sieht in seinem Antwortschreiben vom 7. Juni 2019 keine Notwendigkeit, in seinen Publikationen die Deklaration von “Native Advertising” zu verbessern. Vielmehr befürwortet er die “Förderung von Medienkompetenz” der Bürgerinnen und Konsumenten. Hier ein Auszug des Schreibens:

Der Konsumentenschutz ist mit der Antwort von Tamedia nicht zufrieden und reichte heute beim Schweizer Presserat eine Beschwerde ein.

Das Video mit der Passantenbefragung:

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