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Influencer-Werbung: Zwei positive Signale

Zwei Beschwerden hiess die Lauterkeitskommission gut, eine wies sie ab: Sie behandelte die Beschwerden des Konsumentenschutzes und urteilte, ob Instragram-Posts der Sportler Jolanda Neff und Iouri Podladtchikov sowie der Moderatorin Michelle Hunziker unlauter sind oder nicht.  Die zwei gutgeheissenen Beschwerden senden ein klares Signal an Influencer, dass sie Werbung und Sponsoring kennzeichnen müssen. Leider wird dieses Signal durch den dritten Entscheid wieder verwässert, da dieser wieder Interpretationsspielraum schafft.

Fünf Beschwerden hat der Konsumentenschutz gegen Influencer auf Instagram eingereicht, weil sie ihre Posts aus Sicht des Konsumentenschutzes als Werbung hätten kennzeichnen müssen. Gemäss dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG und den Richtlinien der Lauterkeitskommission müssen Beiträge in den sozialen Medien wie Facebook oder Instagram auch als Werbung ausgewiesen werden, wenn ein kommerzielles Interesse dahintersteckt. In drei von den fünf erwähnten Fällen hat die Lauterkeitskommission bereits entschieden und taxiert die beanstandeten Posts von Iouri Podladtchikov und Jolanda Neff als nicht gekennzeichnete Werbung und somit als unlauter. Die beiden Sportler hatten auf Instragram für ein Bekleidungsunternehmen sowie eine Kreditkartenfirma geworben und dies nicht entsprechend gekennzeichnet. Der Konsumentenschutz begrüsst diese Entscheide, denn sie zeigen klar, dass eine Kennzeichnung auch auf Facebook, Instagram, Blogs und anderen Kanälen verlangt wird.

Die Beschwerde gegen Michelle Hunziker wird von der Lauterkeitskommission hingegen nicht gutgeheissen. Die Moderatorin hatte ein Musikvideo gedreht und bedankte sich in einem Instagram-Beitrag bei verschiedenen Personen für die Unterstützung, erwähnte aber auch den Club und das Shoppingcenter, in denen der Clip gedreht wurde. Dieses Vorgehen erachtete die Lauterkeitskommission nicht als Werbung. Dies geschehe nicht, um Personen in ihrer Einstellung zu bestimmten Produkten oder Dienstleistungen zu beeinflussen.

Für den Konsumentenschutz ist diese Argumentation nicht schlüssig, denn Michelle Hunziker hat einen klaren Vorteil – wenn vermutlich auch nicht finanzieller Art – von der Möglichkeit gehabt, an diesen beiden Orten ihren Clip zu drehen. Indem sie dies öffentlich “verdankt”, beeinflusst sie ihre Fans direkt. Der Post sammelte immerhin 223 500 Likes ein.

Schade, hat die Lauterkeitskommission in den drei Fällen nicht einheitlich entschieden. Dies wäre auch für die Influencer von Vorteil und würde für klare, eindeutige Vorgaben sorgen.
Der Konsumentenschutz hofft, dass mit den zwei ausstehenden Entscheiden zu Instagram-Beiträgen von Tennisspieler Roger Federer und Influencerin Xenia Tchoumi mehr Klarheit geschaffen wird. Diese Entscheide stehen noch aus.

Artikel SRF