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Revision Datenschutzgesetz: Jetzt die richtigen Weichen stellen

Morgen berät die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) ein weiteres Mal über das Datenschutzgesetz. Das Gesetz stammt von 1992 und muss dringend an die digitale Realität angepasst werden. Wir fordern vom Parlament, dass es sich nicht von den Interessen der Industrie und des Handels vereinnahmen lässt. Der Schutz unserer Privatsphäre muss auch digitalen Zeitalter gewährleistet sein.Informationen und Daten stellen für Unternehmen im modernen Wirtschaftsumfeld den wohl wertvollsten Rohstoff dar. Mit Daten über Kunden, deren Gewohnheiten, deren Verhalten, deren Umfeld etc. wird denn auch seit Jahren Grosshandel betrieben. Wer viel weiss, ist im Vorteil.

Vor allem im digitalen Alltag hinterlassen wir eine umfangreiche Datenspur. Diese kann von der Wirtschaft dank immer weiter entwickelter Informationstechnologien so gesammelt und aufbereitet werden, dass damit ein detailgenaues Gesamtbild einer Person erstellt werden kann. Manipulieren, Steuern, Klassifizieren, Diskrimieren und Überwachen von Personen bzw. deren Verhalten wird somit ein Leichtes.

Schutz für die Privatsphäre

Wir fordern, dass das Datenschutzgesetz den Angriff auf unsere Privatsphäre, auf unsere persönliche Integrität unterbindet. Der Konsument und Bürger darf nicht zum offenen Buch werden, aus dem Handel und Industrie frei herauslesen können, was ihnen gerade von Nutzen ist. Es reicht nicht, wenn das Gesetz lediglich gewisse Leitplanken vorgibt und auf Selbstverantwortung der Datenbearbeiter setzt. Und es kann auch nicht sein, dass die Verantwortung einzig dem Konsumenten zugeschoben wird, verbunden mit der Unterstellung, diesem sei der Schutz seiner Privatsphäre ohnehin nicht (mehr) wichtig. Das Datenschutzgesetz muss der Anbieterseite klare Grenzen setzen.

Folgende Grundsätze sind im Datenschutzgesetz zu verankern (eine vollständige Übersicht zu unseren Forderungen finden Sie hier):

1 Höchster Datenschutz als Standard

Die Datenschutzeinstellungen von Geräten und Dienstleistungen müssen standardmässig auf der restriktivsten Stufe eingestellt sein (privacy by default). Der Schutz von personenbezogenen Daten muss bereits bei der technischen Gestaltung eines Produkts oder einer Dienstleistung berücksichtigt werden (privacy by design).

2 Transparenz und Einwilligung

Bevor eine Bearbeitung der Daten von Kunden/Bürgern stattfindet, müssen diese über die Existenz und den Inhalt der Datenbearbeitung informiert und damit einverstanden sein.

3 Koppelungsverbot, Wahlfreiheit

Dienste müssen genutzt werden können, ohne dass mit Informationen bezahlt wird. Es muss immer eine datensparsame Variante für die identische Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden. Ist diese Variante kostenpflichtig, so muss deutlich zum Ausdruck kommen, dass die Kosten der Gratisvariante personenbezogene Daten sind.

4 Datensparsamkeit

Es dürfen nur die Daten bearbeitet werden, die für die Abwicklung der gegenseitigen Geschäftstätigkeit notwendig und ausreichend sind.

5 Datensicherheit

Technisch als auch organisatorisch muss gewährleistet werden, dass personenbezogene Informationen bei Übertragung und Speicherung jederzeit bestmöglich physisch und virtuell vor fahrlässigem Verlust, Datendieben und anderen kriminellen Machenschaften geschützt sind.

Darin eingeschlossen sind alle Geschäftspartner, an welche die anvertrauten Daten weitergegeben werden.

Dies gilt insbesondere auch dann (und unabhängig von möglicherweise lockereren Datenschutzbestimmungen anderer Länder), wenn Daten internationale Wege gehen.

6 Datenportabilität

Kunden/Bürger müssen ihre Daten auf Wunsch jederzeit in maschinenlesbarer Form und offenen Formaten ausgehändigt erhalten. Es muss dazu ein einfacher, für den Kunden/Bürger niederschwelliger und möglichst barrierefreier Prozess angeboten werden.

7 Recht auf Vergessen

Ohne Weiteres muss der Kunde/Bürger die Löschung all jener Daten veranlassen können, die nicht aus buchhalterischen, steuertechnischen oder anderen rechtlichen Gründen und nur während der entsprechenden gesetzlichen Frist aufbewahrt werden müssen.

In unserem Webratgeber finden Sie nützliche Tipps, was Sie selber für einen besseren Schutz Ihrer persönlichen Daten tun können.

Privatsphäre wahren im Alltag