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Vereinbarung Krankenkassen: Vielversprechend gegen Werbeanrufe, lasch bei Vermittlerprovisionen

Die Krankenkassenverbände santésuisse und curafutura haben sich auf eine Branchenvereinbarung geeinigt, welche unerwünschte Werbeanrufe von Krankenkassen verhindern und Provisionen für Vermittler regulieren soll. Die Beschränkung von Werbeanrufen ist ein vielversprechender Schritt in die richtige Richtung und wird vom Konsumentenschutz begrüsst. Bei der Regulierung von Vermittlerprovisionen ist die Vereinbarung schwach und lässt Schlupflöcher offen. Nur wenn diese behoben werden, wird die Vereinbarung ihre volle Wirkung entfalten können.

Keine telefonische Kaltakquise, Qualitätsvorgaben für Vermittler

Unterzeichner der Vereinbarung verpflichten sich, keine Personen per Telefon zu kontaktieren, die solche Anrufe explizit ablehnen oder in den vergangenen drei Jahren nie deren Kunde waren. Für externe Vermittler gelten die selben Regeln und weitere Qualitätsvorgaben. Der Konsumentenschutz begrüsst ausdrücklich, dass sich die Verbände auf diese Vorgaben geeinigt haben.

Ungenügende Regulierung der Vermittlerprovisionen

Vermittlerprovisionen für die Grundversicherung sollen neu maximal 70 Fr. statt bisher 50 Fr. betragen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Anbietern dieselben, einzig bei den Bedingungen von Alternativmodellen (z.B. Hausarzt- oder Telmed-Modell) gibt es gewisse Unterschiede. Zudem herrscht Aufnahmepflicht, Krankenkassen dürfen in der Grundversicherung keine Kunden abweisen. Aus Sicht des Konsumentenschutzes sind deshalb Provisionen im Bereich der Grundversicherung nicht gerechtfertigt, dadurch werden lediglich Prämiengelder unnötig verschwendet. Die Begrenzung der Provisionen für Zusatzversicherungen auf eine Jahresprämie liegt zudem viel zu hoch und setzt einen Anreiz für Vermittler, möglichst teure Versicherungsprodukte zu empfehlen. Je nach Angebot können so Provisionen von 2000 Fr. oder mehr entrichtet werden. Zudem gilt die Begrenzung nicht für Angestellte der Versicherungen. Deren Versicherungsabschlüsse können weiterhin mit beliebig hohen Provisionen angetrieben werden.

Parteiisches Schiedsgericht

Für die Beurteilung von Verstössen gegen die Vereinbarung soll ein Schiedsgericht mit je einem Vertreter der beiden Krankenkassenverbände und einer Person “aus dem Bereich des Konsumentenschutzes” besetzt werden. Bei Uneinigkeit haben also die Vertreter der Versicherungen immer eine Mehrheit, eine ernstzunehmende Vertretung der Konsumenteninteressen ist so nicht möglich. Dem Konsumentenschutz ist nicht bekannt, wie diese Konsumentenvertretung besetzt werden soll, er wurde von den Beteiligten nicht kontaktiert.

Nicht alle Krankenkassen machen mit

Zwar haben 90% der Krankenkassen die Vereinbarung unterzeichnet, die Sanitas-Gruppe, mit über 800’000 Versicherten eine der grössten Anbieter, will aber nicht beitreten. Der Konsumentenschutz fordert, dass die Vereinbarung für die gesamte Branche gilt, damit sie ihre volle Wirkung entfalten kann.