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Generalabonnement kann online und rückwirkend hinterlegt werden

Wer sein Generalabonnement hinterlegen will, muss sich im Moment ausserordentlich in Geduld üben, da ein Durchkommen zum Service-Center kaum möglich ist. Gemäss der öV-Branchenorganisation Alliance SwissPass kann das GA auch rückwirkend hinterlegt werden. Der Konsumentenschutz fordert möglichst rasch auch eine digitiale Möglichkeit. Auch die ausserordentliche Verlängerung der Hinterlegungszeit von 30 Tage ist zu prüfen.


Nachtrag 23. März 2020

Die SBB haben schnell auf eine unserer Forderungen reagiert: Ab sofort kann die Hinterlegung des GA auch online ausgelöst werden. Zu einer ausserordentlichen Verlängerung der Hinterlegungszeit liegen noch keine Informationen vor.

GA kostenlos unterbrechen


Ein grosser Teil der Generalabonnement-Kunden wollen in diesen Tagen ihr Abo aussetzen, da viele nun von zu Hause aus arbeiten. Freitzeitreisen sind angesichts der ausserordentlichen Lage auch nicht mehr angebracht.

Das GA kann gemäss dem Kleingedruckten während 30 Tagen hinterlegt werden. Von dieser Möglichkeit wollen nun viele der rund 500’000 GA-Kunden Gebrauch machen. Allerdings kann dies gemäss Vorgaben der SBB/der ÖV-Branche nur am Billettschalter erledigt werden oder über Telefon beim Service-Center. Die Leitungen sind jedoch chronisch überlastet.

Der Konsumentenschutz hat deshalb bei der Alliance SwissPass gefordert, dass die Kundinnen und Kunden das GA auch rückwirkend hinterlegen können. Dies ist offenbar bereits möglich, hat der Konsumentenschutz auf Nachfrage erfahren. Auch ein Formular soll bald zur Verfügung stehen. Dies muss den Kundinnen und Kunden aber auch kommuniziert werden!

Längere Hinterlegungsdauer notwendig

Da die Anschaffung eines GA für viele Reisende eine grosse finanzielle Belastung darstellt, fordert der Konsumentenschutz die Alliance SwissPass auch zu weitergehenden Massnahmen auf. «Die Hinterlegungsdauer muss angesichts der ausserordentlichen Situation überprüft werden», fordert Geschäftsleiterin Sara Stalder. Möglich wäre beispielsweise, dass die aktuelle Hinterlegung nicht angerechnet wird oder die Hinterlegungsmöglichkeit bis zum Ende der ausserordentlichen Lage verlängert wird.

Informationen SBB
Informationen Alliance SwissPass