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Öffentlicher Verkehr: Abo-Besitzer entschädigen  

Ein grosser Teil der Reisenden, welche ein Abonnement des öffentlichen Verkehrs besitzen, sind während mehreren Wochen zu Hause und benutzen ihr Abonnement nicht. Der Konsumentenschutz fordert von der Alliance SwissPass, dem Branchenverband des öffentlichen Verkehrs, dass alle Abo-Besitzerinnen und –besitzer fair und unbürokratisch für diese Zeit eine Entschädigung erhalten.

Die Alliance SwissPass hat bereits angekündigt, dass sie an einer Lösung arbeitet, um die Reisenden für den Ausfall zu entschädigen. Die meisten Pendlerinnen und Reisende nehmen zur Zeit wegen der ausserordentlichen Lage den öffentlichen Verkehrs nicht in Anspruch.

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (ACSI, FRC, Konsumentenschutz) fordert eine faire Entschädigung der Abo-Besitzer:

  • Die Hinterlegungsdauer des Generalabonnements, die eigentlich 30 Tage beträgt, muss verlängert werden. Die  GA-Inhaberinnen und -Inhaber benutzen unfreiwillig das ÖV-Angebot nicht mehr.
  • Inhaber von anderen Abonnements – zum Beispiel von regionalen Verbund-oder Strecken-Abonnements und dem Halbtax – müssen ebenfalls entschädigt werden.
  • Abo-Verlängerung, Gutschein, Entschädigung oder Gutschrift müssen fair und unbürokratisch gewährt werden.

Die Beratungsstellen der drei Organisationen erhalten zurzeit zahlreiche Anfragen wegen ÖV-Abonnements. Es ist wichtig, dass in der momentanen Situation die Konsumentinnen und Konsumenten nicht vergessen gehen. Auch sie werden von der Situation ausserordentlich gefordert und bekommen die finanziellen Konsequenzen der Pandemie teilweise sehr stark zu spüren. Ihre Rechte dürfen nicht einfach angesichts der aussergewöhnlichen Lage untergraben werden.

Informationen Alliance SwissPass


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