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Patientenverfügung

Es kann sein, dass Sie durch Unfall oder Krankheit von einem Tag auf den nächsten nicht mehr urteilsfähig sind oder das Leben zu Ende geht. Plötzlich sind Sie nicht mehr in der Lage, Ihre Bedürfnisse mitzuteilen. Medizinische Fachpersonen müssen die Lage einschätzen und gemeinsam mit Angehörigen Entscheidungen über Behandlungen treffen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ärzten, Ihren Angehörigen oder Vertretern Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlung vorgeben. Die Patientenverfügung wird durch Ihre Unterschrift rechtsverbindlich.

Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Es handelt sich um ein höchstpersönliches Recht. Es ist deshalb ausgeschlossen, für jemand anderes eine Patientenverfügung zu verfassen oder sich beim Verfassen der Patientenverfügung vertreten zu lassen.

Wichtig: Bei akuter Krankheit sollten Sie nicht eine vorgedruckte Patientenverfügung verfassen, sondern mit Ihrem Arzt eine spezifische auf Ihre Krankheit angepasste Verfügung verfassen. Darin können Sie auf alle zu erwartenden Ereignisse eingehen. Eine solche spezifische Verfügung sollten Sie mit Ihrem Arzt ausarbeiten und besprechen.

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In der Broschüre “Patientenverfügung” werden Sie angeleitet, wie Sie Ihre Anweisungen für den Krankheitsfall, Unfall oder Tod korrekt und verbindlich festhalten.

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