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Die Postfinance verschlechtert die Vertragsbedingungen

Die Postfinance nimmt einseitig Änderungen an ihren Vertragsbedingungen vor. Sie verspricht dabei «Mehr Services und weniger Kleingedrucktes». Tatsächlich wirken sich die Neuerungen hauptsächlich zum Nachteil des Kunden aus. Diesem bleibt wenig Spielraum zur Reaktion. Das ist bedenklich für eine Bank mit staatlichem Grundversorgungsauftrag.

Per 01. September ändert die Postfinance ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen (TNB). Gemäss Postfinance-Webseite wurden diese vereinfacht und das Kleingedruckte reduziert – es ist sogar von «mehr Service» die Rede. Tatsächlich bringen die Änderungen dem Kunden hauptsächlich Nachteile: Erstens wird der Umfang des Kleingedruckten nicht vermindert, sondern erhöht. Die Komplexität des Paragraphendschungels wächst, damit schwindet die Transparenz. Zweitens gehen die Änderungen auch inhaltlich zu Lasten des Kunden (vgl. K-Tipp vom 19. August 2020). Die Meldefrist für Fehler auf Kontoauszügen kann die Postfinance neu nach Belieben verkürzen. Sie nimmt sich ausserdem das Recht, die Ausführung von Zahlungen zu verweigern und Kundengelder schon im Hinblick auf künftige Ansprüche zu sperren. Doch damit nicht genug, auch in Bezug auf den Datenschutz soll der Kunde mit den neuen AGB bald schlechter dastehen: Neu sollen persönliche Daten der Kunden für Marktforschungs- und Werbezwecke an beliebige Firmen im In- und Ausland weitergegeben werden können.

Dem Kunden bleibt wenig Spielraum
All diese Änderungen verbergen sich hinter dem Slogan «Mehr Services, weniger Kleingedrucktes». Doch wie kann man sich gegen die Änderungen der Postfinance wehren? Kurz gesagt: Der Kunde hat hier kaum Möglichkeiten. Vertragsänderungen bedingen zwar grundsätzlich das beidseitige Einverständnis. Lehnt der Kunde aber die neuen Vertragsbedingungen ab, so kann die Postfinance ihrerseits das Vertragsverhältnis kündigen. Für all jene, die auf die Postfinance für ihren Zahlungsverkehr angewiesen sind – und das dürften die meisten Ihrer Kunden sein – bleibt folglich nichts anderes übrig, als die neuen Konditionen zu akzeptieren.

Diktat einer Bank mit Grundversorgungsauftrag
Eine staatsnahe Bank mit Grundversorgungsauftrag diktiert damit de facto einseitig Vertragsbedingungen zum Nachteil des Kunden. Mit dem neuen Kleingedruckten steigt die Komplexität, die Transparenz sinkt und neue nachteilige Klauseln werden eingeführt. Davon ist nicht zuletzt der Schutz von Kundendaten betroffen.
Wer mit den neuen Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, dem sei empfohlen, die Postfinance direkt anzugehen. So tut der Konsument das scheinbar Einzige, was ihm in dieser Situation noch übrigbleibt: Sich bemerkbar zu machen!

Der Konsumentenschutz setzt sich seit Jahren für einen Ausbau der Konsumentenrechte in Bezug auf die AGB ein. Eine entsprechende Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist bislang leider noch nicht zustande gekommen. Wir werden weiterhin politischen Druck ausüben, um die Konsumentenrechte im Bereich der AGB zu stärken.

 

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