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Inkassobüros und die Ethik

Das Inkassounternehmen Intrum AG beruft sich auf ethische Werte und will sich in der Verschuldungsprävention engagieren. Kaum der richtige Weg, findet der Konsumentenschutz.

18 bis 25-jährigen Personen, die sich zum ersten Mal verschulden, werden laut Medieninformation der Intrum AG Inkassogebühren erlassen, wenn sie sich einer Budgetberatung unterziehen. Intrum berufe sich auf seine ethischen Werte und sei bestrebt, Konsumenten beim gesunden Umgang mit Finanzen zu unterstützen.

Anstatt sich auf die hehre Ethik zu berufen täte die Inkassobranche jedoch gut daran, ihre Inkassopraxis endlich zu hinterfragen. Seit Jahren setzen Inkassobüros in der Schweiz Schuldner mit dem Einfordern von pauschalen Gebühren unter Druck. Neben Bearbeitungsgebühren stellen die Inkassoprofis den Leuten regelmässig einen «Verzugsschaden» in Rechnung. Die Höhe wird pauschal in Abhängigkeit zum geschuldeten Grundbetrag festgelegt. Aus Unwissenheit und Angst vor einem Eintrag im Betreibungsregister zahlt die Mehrheit der betroffenen Schuldner diese Beträge, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht.

Denn: Ein Verzugsschaden muss gemäss Rechtsprechung immer konkret nachgewiesen werden. Auch sonstige Aufwände der Inkassobüros dürfen nicht auf den Schuldner überwälzt werden. Gemäss Bundesgericht haben Anbieter ihr Inkasso grundsätzlich selber zu machen.

Die Inkassobüros, mit ihren ethischen Grundsätzen, kümmert dies jedoch wenig. Solange keine Behörde und kein Gericht ein explizites Verbot für diese Geldeintreiberei ausspricht, können sie diese lukrative Praxis weiterführen.