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Umfrage: Will die Schweiz ein Reparaturlabel?

Das französische Parlament hat anfangs Jahr ein neues “Anti-Abfallgesetz” verabschiedet. Es beinhaltet ein Label für die Reparierbarkeit von Geräten. Nun sind Einzelheiten bekannt, welche Kriterien mit dem Reparaturlabel bewertet werden. Die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen möchte wissen: Wollen die Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen  auch ein solches Label?

Es wird mit Smartphones, Laptops, Fernsehern, Waschmaschinen und Rasenmähern beginnen: Ab 2021 müssen diese Produkte in Frankreich ein Etikett tragen, das den Grad ihrer Reparierbarkeit bewertet. Das französische Reparaturlabel ist Folge einer europäischen Bewegung, die sich auf EU-Ebene für ein Recht auf Reparatur einsetzt.

Das Reparaturlabel wird auf fünf Kriterien basieren:

  1. Die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Dokumentation.
  2. Die Leichtigkeit, mit der das Produkt zerlegt werden kann.
  3. Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
  4. Das Verhältnis zwischen dem Preis des teuersten Ersatzteils und dem Preis des Gesamtprodukts.
  5. Ein fünftes Kriterium, das spezifisch für die Kategorie des betreffenden Produkts ist (im Falle von Smartphones werden z.B. Software-Updates bewertet).

Basierend auf den Kriterien erhält das Produkt eine Reparaturlabel-Punktzahl (wie auf dem Bild ersichtlich).

Würden Sie ein solches Reparaturlabel befürworten?

Die Umfrage ist abgeschlossen. 1’835 Personen haben teilgenommen. Die Ergebnisse werden in Kürze publiziert.