Umfrage: Will die Schweiz ein Reparaturlabel?
Das französische Parlament hat anfangs Jahr ein neues “Anti-Abfallgesetz” verabschiedet. Es beinhaltet ein Label für die Reparierbarkeit von Geräten. Nun sind Einzelheiten bekannt, welche Kriterien mit dem Reparaturlabel bewertet werden. Die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen möchte wissen: Wollen die Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen auch ein solches Label?
Es wird mit Smartphones, Laptops, Fernsehern, Waschmaschinen und Rasenmähern beginnen: Ab 2021 müssen diese Produkte in Frankreich ein Etikett tragen, das den Grad ihrer Reparierbarkeit bewertet. Das französische Reparaturlabel ist Folge einer europäischen Bewegung, die sich auf EU-Ebene für ein Recht auf Reparatur einsetzt.
Das Reparaturlabel wird auf fünf Kriterien basieren:
- Die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Dokumentation.
- Die Leichtigkeit, mit der das Produkt zerlegt werden kann.
- Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
- Das Verhältnis zwischen dem Preis des teuersten Ersatzteils und dem Preis des Gesamtprodukts.
- Ein fünftes Kriterium, das spezifisch für die Kategorie des betreffenden Produkts ist (im Falle von Smartphones werden z.B. Software-Updates bewertet).
Basierend auf den Kriterien erhält das Produkt eine Reparaturlabel-Punktzahl (wie auf dem Bild ersichtlich).
Würden Sie ein solches Reparaturlabel befürworten?
Die Umfrage ist abgeschlossen. 1’835 Personen haben teilgenommen. Die Ergebnisse werden in Kürze publiziert.