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Konzerne sollen sich ihrer Verantwortung stellen

Konsumentinnen und Konsumenten müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte, welche sie kaufen, ohne Umweltschäden oder Menschrechtsverletzungen hergestellt wurden: Der Konsumentenschutz fasst deshalb für die  Konzernverantwortungsinitiative, welche am 29. November 2020 zur Abstimmung kommt, die Ja-Parole.

Beim Kauf gewisser Produkte stehen den Konsumentinnen und Konsumenten keine oder nur beschränkte Informationen über deren Entstehungsprozesse zur Verfügung. Umso wichtiger ist es, dass sie sich beim Kauf darauf verlassen können, dass keine Umwelt- oder Menschenrechtsverletzungen begangen wurden.

Solche sind aber leider gang und gäbe – immer wieder kommen neue Skandale von Syngenta, Glencore und Co. ans Licht. Aktuell können Vergehen dieser Art, welche im Ausland von Firmen mit Sitz in der Schweiz begangen wurden, nicht juristisch verfolgt und bestraft werden.

Als Konsumentin oder Konsument hat man nur sehr wenig Einflussmöglichkeiten auf Verletzungen der internationalen Umwelt- und Menschenrechtsnormen. Eine einheitliche Regelung und Gesetzgebung, wie es sie bereits in anderen Ländern gibt, ist in der Schweiz längst überfällig.

Es darf nicht sein, dass sich Konzerne mit Sitz in der Schweiz auf Kosten von Mensch und Umwelt einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Grosse Unternehmen mit Sitz in der Schweiz müssen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und überall auf der Welt für Schäden an Menschen und Umwelt haften.

Der Konsumentenschutz empfiehlt deshalb die Annahme der Volksinitiative: «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» am 29. November 2020.