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Endlich: Besserer Schutz vor lästigen Werbeanrufen und hohen Roaming-Rechnungen

Ab 1. Juli 2021 müssen alle Telekom-Anbieter ihren Kunden einen Werbeanruf-Filter anbieten, der unerwünschte Anrufe blockiert, bevor sie durchgestellt werden. Nebst den Verbesserungen beim Kampf gegen lästige Werbeanrufe begrüsst der Konsumentenschutz den deutlich verbesserten Schutz vor hohen Rechnungen beim Roaming sowie die transparentere Angabe der tatsächlich erreichten Geschwindigkeit der Internetverbindungen.

 

Das sind die wichtigsten Änderungen ab 2021:

Besserer Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen

  • Werbeanruf-Filter für alle Telekom-Kunden (ab 1. Juli 2021):

Ähnlich wie bei einem E-Mail-Spam-Filter werden Anrufe, bei denen es sich vermutlich um illegale Werbeanrufe handelt, gar nicht mehr durchgestellt. Swisscom bietet bereits heute einen solchen Werbeanruf-Filter für das Festnetz und Mobilfunk-Abos (ohne Prepaid) an, Sunrise für alle Kunden (bei Sunrise ist der Filter automatisch eingeschaltet, bei Swisscom muss er vom Kunden aktiviert werden). Ab 1. Juli 2021 werden alle Telekom-Kunden von der Blockierung von Werbeanrufen profitieren, auch solche, die heute noch nicht geschützt sind, wie zum Beispiel die Kunden von Salt, UPC oder die Prepaid-Kunden von Swisscom.

  • Nummern ohne Telefonbucheintrag auch geschützt (ab 1. Januar 2021)

Bisher machten sich Callcenter nur strafbar, wenn sie Telefonnummern mit Sterneintrag mit Werbeanrufen belästigten. Neu wird dieser Schutz auch auf Inhaber von Telefonnummern ausgedehnt, die keinen Eintrag im Telefonbuch haben (zum Beispiel Handy-Nummern).

  • Auch Profiteure von illegalen Werbeanrufen können belangt werden (ab 1. Januar 2021)

Neu werden nicht nur Callcenter, die den Sterneintrag missachten, bestraft, sondern auch Unternehmen, die von solchen Anrufen profitieren, zum Beispiel Krankenkassen und Versicherungen.

 

Roaming-Tarife (ab 1. Juli 2021)

  • Persönliche Obergrenze für Roaming-Kosten

Jeder Kunde setzt sich künftig selber eine Kosten-Obergrenze (zum Beispiel 10, 20 oder 50 Franken), ab der die Handynutzung im Ausland (Roaming) blockiert wird. Die Blockade kann vom Kunden wieder aufgehoben werden. Die Obergrenze kann jederzeit geändert werden. Eine solche Obergrenze schützt alle Telekom-Kunden vor hohen Roaming-Rechnungen nach Auslandaufenthalten.

  • Roaming-Pakete buchen via WLAN

Die Webseite, auf der Roaming-Pakete gekauft werden können (oft als «Cockpit» bezeichnet), muss auch über WLAN aufrufbar sein. Damit wird verhindert, dass im Ausland Kosten für die Nutzung des Mobilfunknetzes anfallen, bevor überhaupt ein günstiges Paket gebucht werden konnte.

  • Roaming standardmässig deaktiviert auf Flugzeugen und auf hoher See

Die besonders teuren Roaming-Dienstleistungen für Flugzeuge oder auf dem offenen Meer (Fähren, Kreuzfahrtschiffe) müssen standardmässig ausgeschaltet und (bei Bedarf) vom Kunden aktiviert werden. Diese Regelung betrifft Salt – Swisscom und Sunrise erfüllen diese Anforderung bereits heute freiwillig.

  • Roaming-Pakete müssen mindestens 12 Monate gültig sein.

Derzeit verfallen sie oft nach 30 Tagen, auch wenn sie nicht vollständig aufgebraucht wurden.

  • Schluss mit Aufrunden zulasten der Konsumenten!

Telekomanbieter müssen neu Telefongespräche sekundengenau und die Internetnutzung kilobytegenau abrechnen. Bisher durften sie grosszügig aufrunden und ein Gespräch mit einer Dauer von beispielsweise 1 Minute und 1 Sekunde als zweiminütiges Gespräch verrechnen, bzw. die Datennutzung auf ganze Megabyte aufrunden.

 

Tatsächlich erreichte Internetgeschwindigkeit wird transparenter (ab 1. Januar 2022)

Die geänderte Fernmeldeverordnung sieht vor, dass die Kunden und die Öffentlichkeit ab 1. Januar 2022 von den Telekom-Anbietern über die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten von Internetanschlüssen informiert werden. Diese weichen oft erheblich von den beworbenen Geschwindigkeiten ab.