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Öffentlicher Verkehr: Ab 2021 Entschädigung bei grossen Verspätungen

Der öffentliche Verkehr hat sich lange dagegen gesperrt, nun werden die neuen Fahrgastrechte auf Anfang 2021 Realität: Reisende haben Anrecht auf eine Entschädigung für ihr Einzelbillett oder ihr Abonnement, wenn eine Verspätung mehr als eine Stunde beträgt. Damit erhalten die Reisenden endlich dieselben Rechte, wie sie in der EU  seit 2012 in Kraft sind.

Bisher mussten sich Reisende in der Schweiz bei grossen Verspätungen bestenfalls mit einem Kaffee-Bon oder einer anderen symbolischen Entschädigung zufrieden geben, wenn sie im öffentlichen Verkehr länger als eine Stunde auf ihre Verbindung warten mussten. Der Konsumentenschutz und andere Organisationen hatten lange vergeblich gefordert, dass die Reisenden eine angemessene Entschädigung erhalten. In der EU ist dies seit immerhin acht Jahren der Fall. Auf Anfang des nächsten Jahres zieht die Schweiz nun endlich nach: Das überarbeitete Gesetz zur Organisation der Bahninfrastruktur stärkt die Passagierrechte und sieht für Reisende eine Entschädigungspflicht vor.

Nur bei Verspätungen ab einer Stunde

Eine Entschädigung wird erst fällig, wenn die Verspätung mehr als eine Stunde beträgt und das Billett mindestens 20 Franken kostet. Bei einer Verspätung von zwei Stunden kann man die Entschädigung bereits bei einem Billettpreis von 10 Franken geltend machen. Denn es werden jeweils 25 % des Preises bei einer Stunde und 50 % bei zwei Stunden Verspätung zurückbezahlt, jedoch nur, wenn die Entschädigung mindestens 5 Franken ausmacht.

Auch Abonnement-Inhaberinnen und -Inhaber können ab einer Verspätung von einer Stunde eine Entschädigung geltend machen. Sie erhalten den Tageswert ihres Abo erstattet. Fällt dieser Betrag tiefer als 5 Franken aus, wird er aufgerundet. Die Entschädigung wird jeweils ausbezahlt, man erhält also nicht Gutscheine oder Bons.

Reisende müssen informiert werden

Wie sich die Regelung bewährt, wird sich zeigen. Allzu oft wird die Entschädigung voraussichtlich nicht zum Zug kommen, denn Verspätungen von über einer oder gar zwei Stunden sind aussergewöhnlich. Und auch dann werden viele Reisende leer ausgehen, weil die Entschädigung weniger als 5 Franken ausmacht. Eine Knacknuss wird auch sein, dass die Reisenden überhaupt informiert sind, dass sie die Entschädigung einfordern können. Der öffentliche Verkehr wird in der Pflicht stehen, die Reisenden transparent über ihre Rechte zu informieren.

Bestimmungen Fahrgastrechte